Abmahnung Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)

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Abmahnung Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) wegen der Verwendung von Creative Commons-Bildern

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin vor. Der Verband leitet sein Recht zur Geltendmachung der urheberrechtlichen Ansprüche aus der Urheberschaft seines Mandanten, einem Berliner Fotografen, ab. Dieser habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Foto, welches unsere Mandantschaft auf einer Internetplattform verwendet haben soll.

Das entsprechende Foto unterliege nach Ansicht der Gegenseite der sog. „Creative Commons License Deed“. Unserer Mandantschaft wird insofern vorgeworfen, im Rahmen der Verwendung des Fotos die diesbezüglichen Lizenzbedingungen nicht erfüllt zu haben. So sei die Verwendung des Bildes unter anderem nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass der Urheber des Fotos so angegeben wird, wie er sich auf der Plattform Flickr.com benennt. Zusätzlich sei eine Verlinkung zur Lizenz anzugeben. Ferner müsse eine weitere Verlinkung auf die Flickr-Seite des Urhebers erfolgen.

In der Abmahnung werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Schadensersatzansprüche aus der sog. „Lizenzanalogie“ in Höhe von 1.658,50 € sowie Anwaltskosten von ca. 600,00 € verlangt.

Creative Commons-Lizenzen stellen, gerade für den juristischen Laien, häufig eine Haftungsfalle dar. Der Laie erkennt zumeist nicht, dass das Bild gerade nicht „frei“ und „kostenlos“ verwendet werden kann.

Wir möchten Sie diesbezüglich auf unseren Artikel „Bilder mit Creative Commons-Lizenz– Abmahngefahr bei falscher Verwendung“ verweisen, welchen sie unter der folgenden URL aufrufen können:

https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/urheberrecht/456-creative-commons-lizenz

Sollten auch Sie eine solche, oder ähnliche, Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben, eine Klage oder möglicherweise auch eine einstweilige Verfügung zunächst unverbindlich zu. Nennen Sie gerne Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie kostenlos zurück. Alternativ können Sie uns natürlich auch gerne für die erste Kontaktaufnahme selbst telefonisch kontaktieren. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht helfen wir Ihnen rechtssicher weiter. Wir haben aber auch stets die Wirtschaftlichkeit der Angelegenheit für Sie, als unseren künftigen Mandanten, im Auge und sind natürlich bestrebt die Sache zu einem für Sie positiven Abschluss zu bringen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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