Abmahnung vom Olympia-Verlag GmbH wegen angeblicher Verletzung der Marke Torjägerkanone

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Olympia-Verlag GmbH wegen angeblicher Verletzung der Marke Torjägerkanone vorgelegt. Die Abmahnung wird für die Olympia-Verlag GmbH seitens der Rechtsanwälte Cöster & Partner mbB ausgesprochen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marken „Torjägerkanonen“ und/oder „kicker Torjägerkanone“ erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail an info@wd-recht.de nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Abmahnung wegen Torjägerkanone – Worum geht es?

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Marken Torjägerkanone und kicker Torjägerkanone durch das Angebot von Pokalen / bzw unter der Bezeichnung Torjägerkanone. Hintergrund ist, dass die Olympia-Verlag GmbH Inhaberin zweier deutscher Wortmarken, welche beim deutschen Patent- und Markenamt registriert sind, ist. Die Marken genießen u.a. Schutz für die Klasse 06 –„Figuren, Statuen, Skulpturen und Trophäen aus Metall“. In Bezug auf diese Waren kann sich die Olympia-Verlag GmbH daher auf Ihre Markenrechte berufen und Dritten untersagen, den Begriff Torjägerkanone für identische oder ähnliche Waren in identischer oder ähnlicher Weise zu verwenden. Markeninhabern stehen bei Verletzung der Marke, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zu. Überdies stellt eine Markenrechtsverletzung eine Straftat dar (§ 143 MarkenG).

Dies ist auch Hintergrund der aktuellen Abmahnung. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Die Auskunft dient der Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 € verlangt.


Wie sollte man auf eine markenrechtliche Abmahnung reagieren?

Betroffene Unternehmer sollten die Abmahnung von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen. Das Markenrecht gehört als gewerbliches Schutzrecht zu dem Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Unser Tipp lautet hier: Unterschreiben Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung, ohne dass diese fachanwaltlich geprüft und ggf. modifiziert wurde. Nutzen Sie z. B. unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Auskunftsansprüche der Gegenseite sind weitaus haftungsrelevanter als die Rechtsanwaltskosten.  Wer nur die Kosten der Abmahnung sieht, begeht schon den ersten Fehler.

Unsere Expertentipps lauten:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Spezialisten für Markenrecht

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes.  Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos finden Sie hier: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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