Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrag der MIG Film GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Auftrag der MIG Film GmbH versendet die Kanzlei Fareds aus Hamburg zur Zeit Abmahnungen wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung an geschützten Filmwerken. Gegenstand der Abmahnungen ist insbesondere das Filmwerk „Paragraph 78".

Die Urheberrechtsverletzungen sollen im Rahmen von Internet Tauschbörsen heruntergeladen und gleichzeitig verbreitet worden sein. In den Schreiben wird angegeben, dass die IP Adresse mittels einer Anti-Picarcy-Software beweissicher dokumentiert seien und es sich vorliegend um einen besonders schweren Rechtsverstoß handele.

Nach einem Beschluss des Landgerichts Köln, der in Kopie dem Abmahnschreiben beiliegt, wurde der Internetserviceprovider zur Verkehrsdatenherausgabe gemäß § 101 Absatz 9 UrhG verpflichtet.

Die Kanzlei Fareds weist in den Schreiben darauf hin, dass es sich bei der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung um eine Straftat gemäß § 106 UrhG handelt, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass sich die MIG Film GmbH die Einleitung strafrechtlicher Schritte ausdrücklich vorbehält. Hierdurch soll nach meiner Auffassung gegenüber dem Abgemahnten eine Drohkulisse aufgebaut werden. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit den Ermittlungsbehörden würde zwar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dazu ist die Staatsanwaltschaft gemäß § 152 Absatz 2 StPO vom Gesetzgeber verpflichtet, in aller Regel ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sofern es sich um einen Download im privaten Rahmen handelt.

Im Folgenden wird den Abgemahnten dargestellt, welche Ansprüche der MIG Film Verleih GmbH durch die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes zustehen. Insbesondere werden

  1. Unterlassungsansprüche gemäß § 97 Absatz 1 UrhG geltend gemacht.

  2. Daneben werden die Abgemahnten darauf hingewiesen, dass ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97 Absatz 1, S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB für Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

  3. Schließlich wird ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Absatz 2 UrhG auf Erstattung einer üblichen Lizenzgebühr für das Filmwerk verlangt.

Die Kanzlei Fareds schreibt anschließend, dass der Sachverhalt „gerichtlich geprüft" sei und fordert unter meist sehr kurzer Fristsetzung zur Abgabe der dem Schreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Freilich wurde der dem Schreiben zugrunde liegende Sachverhalt bislang nicht geprüft, sondern es wurde geprüft, ob der Internetserviceprovider zur Herausgabe der Verkehrsdaten verpflichtet ist.

Von der Unterzeichnung und Rücksendung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungs-- und Verpflichtungserklärung, ist allerdings dringend abzuraten. Zwar sollten Sie die in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ohne Reaktion hierauf verstreichen lassen, jedoch sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeändert werden, da sich die Abgemahnten ansonsten zur Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages in Höhe von 850,- € verpflichten. Dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich.

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch der MIG Film GmbH wird durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt. Diese sollte zwar gegebenenfalls rechtsverbindlich abgegeben werden, allerdings ohne dass eine Rechtspflicht hierzu anerkannt wird.

Hierdurch kann ein drohendes einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden werden. In diesem Verfahren richtet sich der Gegenstandstreitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Verfügungsklägers und beläuft sich oftmals auf einen fünfstelligen Betrag. Aus diesem Betrag werden dann die Verfahrenskosten berechnet., die sich in der Regel auf einen vierstelligen Betrag belaufen. Im schlimmsten Fall, also im Falle eines Obsiegens der MIG Film GmbH, wären dieses Kosten von dem Abgemahnten zu erstatten.

Es ist daher dringend dazu anzuraten, sich in diesem Fall von einem auf das Urheberrecht spezialisierten und in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, um Folgekosten zu vermeiden und den Anspruch der MIG Film GmbH abzuwehren oder gegebenenfalls deutlich zu reduzieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema