Veröffentlicht von:

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer – wie verhalte ich mich richtig?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt für namhafte Medienunternehmen (z.B. Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Studiocanal GmbH, Universum Film GmbH) die illegale Verbreitung von aktuellen Filmen (z.B. „John Wick”, „Nightcrawler”, „300: Rise of an Empire” oder „Paddington”) und TV-Serien (z.B. „Arrow”, „Family Guy”, „2 Broke Girls”, „The Originals” oder „The Big Bang Theory”) mittels Filesharing über die Tauschbörse bittorrent ab. Dem Empfänger der Abmahnung (=Inhaber des ermittelten Internetanschlusses) wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über seinen Internetanschluss zum Download angeboten zu haben. Regelmäßig sind die Ermittlungen zuverlässig, so dass Sie davon ausgehen müssen, dass der Urheberrechtsverstoß über Ihren Anschluss begangen wurde.

Was verlangt die Gegenseite?

Waldorf Frommer verlangt vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Für eine Serienfolge werden 469 Euro oder 519 Euro gefordert, bei einem Film fallen 815 Euro an.

Muss ich die Forderungen erfüllen?

Oft sind diese Forderungen unberechtigt, da der betroffene Anschlussinhaber für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Internetanschluss nicht nur vom Anschlussinhaber selbst, sondern auch von weiteren Personen (z.B. Familienangehörige, WG-Mitbewohner oder Besucher) genutzt wird. Auch wenn der Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung für eine längere Zeit infolge urlaubs- oder arbeitsbedingter Abwesenheit keinen Zugang zu seinem Anschluss hatte, kann eine Haftung entfallen.

Was muss ich tun?

- Versuchen Sie zunächst festzustellen, wer die Verletzung begangen hat.
- Wenn Ihnen das nicht gelingt, verschlüsseln Sie Ihren Anschluss neu, um weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
- Reagieren Sie auf die Abmahnung, um gegebenenfalls kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nicht die geforderte Unterlassungserklärung.
- Holen Sie sich anwaltlichen Rat ein.

Gerne können Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung anrufen. Die außergerichtliche Vertretung biete ich zu einem fairen Festpreis an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Pantke

Beiträge zum Thema