Abstandsverstoß: Vertrauen auf Fahrerassistenz-Programm im Fahrzeug

  • 1 Minuten Lesezeit

Sachverhalt:

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Bundesautobahn bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug lediglich einen Abstand von 14 Metern und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes eingehalten zu haben. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenendaher zu einer Geldbuße von 240,00 € und verhängte darüber hinaus ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Betroffenen.

Gegen das Urteil legte der Betroffene Rechtbeschwerde ein. Er verteidigte sich dabei insbesondere mit der Behauptung, sein Fahrzeug verfüge über einen sogenannten „Abstandspiloten“, welcher die Einhaltung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug automatisch überwacht/sicherstellt. Der Betroffene habe darauf vertraut und nicht bemerkt, dass der Abstandspilot versehentlich deaktiviert war. Aus Sicht des Betroffenen habe mithin ein Augenblicksversagen vorgelegen, welches jedenfalls die Verhängung eines Fahrverbotes nicht rechtfertigen kann.

Entscheidung:                    

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Mit Beschluss vom 06.11.2018, Az.: 3 Ss OWi 1480/18, stellte das Oberlandesgericht Bamberg fest, dass allein das Vertrauen des Betroffenen auf einen (deaktivierten) Abstandspiloten mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Fahrzeugführers nicht einmal im Ansatz zu vereinbaren sei. Der Betroffene habe die Verkehrssituation vielmehr mit eigenen Augen wahrnehmen können und auch müssen. Die Anerkennung eines privilegierenden sogenannten Augenblicksversagens scheide damit vorliegend aus.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Volkmann

Beiträge zum Thema