Abzocke bei Ratenkrediten – Praktiken der Banken und Strategien für Verbraucher

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Die Kanzlei JUEST+OPRECHT vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken aufgrund von sittenwidrigen Restschuldversicherungen, wucherischen Darlehen und Kettenkrediten. 

Auffällig sind dabei nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte insbesondere die TARGOBANK, die Santander Consumer Bank und die Commerzbank.

Meistens leiden die Verbraucher unter dem letzten Kredit, weil sie die Raten nicht mehr zahlen können und von der Schuldenlast erdrückt werden. Tatsächlich liegen die Probleme viel tiefer. Erst auf Nachfrage erfährt man oft das Ausmaß und das Vorgehen der Anbieter. 

Ratenkredite – erst kostenlos, dann erdrückend

Der typische Verlauf sieht wie folgt aus: Ein Verbraucher beginnt mit einer Finanzierung eines Fernsehers bei Mediamarkt oder einem anderen Geschäft, meist einer „0-Prozent-Finanzierung“. Der Verbraucher bekommt also eine Finanzierung scheinbar kostenlos. Oft wird hier schon eine Restschuldversicherung für einen scheinbar kleinen Betrag wie 45 Euro mitverkauft. Kostenlos ist somit schon diese erste Finanzierung nicht mehr.

Bei einem folgenden Kreditbedarf ist die Hürde, zu der Bank zu gehen, die die Finanzierung im Geschäft angeboten hat, niedrig. Wahrscheinlich hat der Verbraucher auch in der Zeit davor Werbung von der Bank erhalten wie „Der wie für mich gemacht Kredit“ oder ähnliches. 

Bei dem ersten Kreditgespräch in der Bank werden nun alle Kredite, die aus dem SCHUFA-Eintrag ersichtlich sind, zusammengefasst, die 0-Prozent-Finanzierung, Dispokredite und andere Finanzierungen. Dabei wird der Erhalt eines Kredits einfach dargestellt und gerne auch mehr Kredit angeboten, als eigentlich gewünscht wird. Aus der 0-Prozent-Finanzierung wird so eine Finanzierung zu 9,5 % oder mehr. Eine Restschuldversicherung ist regelmäßig mit dabei und wird nicht als Option dargestellt. Verbraucher sagen regelmäßig: „Das musste so sein“ oder „Darüber wurde gar nicht gesprochen“. 

Viele Verbraucher gehen davon aus, sie bekommen den Kredit nicht, wenn sie nicht den Vertrag so wie angeboten unterschreiben. Die Restschuldversicherung kostet nun 3.100 Euro und ist kreditfinanziert. Mit Zinsen betragen die Kosten dafür 4.300 Euro. Zudem bestehen Banken oft darauf, dass gleichzeitig weitere Sparprodukte abgeschlossen werden wie Kapitallebensversicherungen, Renten- und Unfallversicherungen. Üblicherweise wird auch verlangt, das Girokonto mit dem Gehaltseingang gleich mit zur Bank zu verlegen. Damit hat die Bank nicht nur Einsicht auf das Girokonto, sondern auch späteren Zugriff auf die Sparprodukte bei Kündigung.

Alle 12-24 Monate wird das Gespräch mit dem Verbraucher gesucht und der Verbraucher dazu gebracht, den alten Kredit umzuschulden. Meistens kommen die Verbraucher von selbst, weil sie die Raten nicht zahlen können, die Raten schnell nur noch aus dem Dispokredit bei derselben Bank bezahlt werden und das Limit des Dispokredits erreicht ist. Die Lösung der Bank: Kündigung des alten Kredits und Abschluss eines höheren Kredits mit einer noch teureren Restschuldversicherung. Die Laufzeit der Kredite wird immer länger. Am Ende brechen die Verbraucher unter der Schuldenlast zusammen. Nur ein Bruchteil des Kredits wurde überhaupt an die Verbraucher ausgezahlt.

Forderung der Banken oft unwirksam

Oft ist die Forderung der Bank zumindest der Höhe nach nicht gerechtfertigt, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte, die bundesweit Kunden gegen Banken vertritt, insbesondere wenn die Darlehen und Restschuldversicherungen überteuert sind.

Die Gerichtsverfahren und die außergerichtliche Vertretung von Verbrauchern zeigen, dass es sich lohnt, sich gegen diese Art der Ausbeutung und Wucher zu wehren. Wenn Sie Derartiges erlebt haben, sollten Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. Das gilt auch bei ersten Anzeichen.

Exemplarisch für die Möglichkeiten der Verbraucher wird auf die rechtskräftige Entscheidung gegen die Targobank hingewiesen, die JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte erstritten hat:

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, musste eine Rentnerin die Restschuld eines Darlehens bei der Targobank in Höhe von 22.314 Euro nicht zurückzahlen. Die Rentnerin war somit schuldenfrei, weil sie sich erfolgreich gegen die Targobank gewehrt hatte.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte das Urteil gegen die Targobank erstritten und sich nicht nur auf Sittenwidrigkeit und völlig überteuerte Restschuldversicherungen berufen, sondern auch Verjährung geltend gemacht. Letzterem ist das Landgericht Hamburg gefolgt.

Nicht alle Fälle gehen so klar zugunsten der Verbraucher aus. Der Nachweis sittenwidriger Praktiken, überteuerter Restschuldversicherungen und die Ausbeutung der Zwangslage von Verbrauchern ist vor Gericht nicht immer einfach nachzuweisen. Trotzdem lohnt es sich aus Sicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte, sich gegen die Forderungen der Banken zu wehren, und die Kontrolle über die eigenen Finanzen zurückzugewinnen.

Was Sie als Verbraucher beachten sollten:

Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen:

  • Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  • Sie sind von Ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  • Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  • Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  • Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  • Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  • Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung seiner Bank.

Insbesondere sollten Sie als Verbraucher nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z. B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen,
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

Denken Sie daran: Sie sind nicht allein mit dem Problem. In Deutschland gibt es ca. 18 Millionen laufende Ratenkredite und jedes Jahr werden über 8 Millionen neue Kredite aufgenommen (Quelle: SCHUFA-Kreditkompass 2018).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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