Achtung Mieter: Ordentliche Kündigung bei Zahlungsrückständen – Ein wichtiges Urteil erklärt

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Grundlagen zum Zahlungsverzug im Mietrecht

Bei Mietverhältnissen kann ein Zahlungsverzug des Mieters gravierende Folgen haben. Laut § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter möglich, wenn ein berechtigtes Interesse, etwa eine nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter, vorliegt. Dies schließt auch Zahlungsrückstände ein. Das Urteil des LG Frankfurt am Main (Urt. v. 09.06.2023 - 2-11 S 13/23) verdeutlicht, wie in Fällen von Zahlungsrückständen, einschließlich Betriebskostennachforderungen, rechtlich vorgegangen werden kann.


Die Bedeutung des Urteils für Vermieter

Das Urteil hat eine wesentliche Bedeutung für Vermieter, da es klärt, unter welchen Voraussetzungen Zahlungsrückstände eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können. In diesem Fall ging es um Betriebskostennachzahlungen, die nicht geleistet wurden. Der Vermieter ist in der Pflicht, die Richtigkeit der Forderung nachzuweisen, während der Mieter substantiierte Einwände vorbringen muss, um eine Kündigung abzuwenden.


Wichtige Argumente und Gesetzestexte


§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB 

Legt die Bedingungen für eine ordentliche Kündigung fest.

Im Urteil wurde klargestellt, dass auch nicht gezahlte Betriebskosten eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können, sofern der Zahlungsrückstand eine Monatsmiete übersteigt und länger als einen Monat besteht.

Der Vermieter trägt die Beweislast für die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.

Der Mieter muss, um seine Position zu stärken, von seinem Recht auf Belegeinsicht Gebrauch machen und substantiierte Einwände erheben.



Was Vermieter daraus lernen können

Wichtig ist dabei die genaue Dokumentation und Berechnung der Forderungen. Im Fall von Zahlungsrückständen sollten Vermieter eine korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen und die Forderungen klar und deutlich darlegen.


Was Mieter daraus lernen können

Um ungerechtfertigten Betriebskostennachforderungen zu begegnen, ist es entscheidend, dass Mieter von ihrem Recht auf Einsicht in die Belege Gebrauch machen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die Berechnungen des Vermieters zu überprüfen. Sie sollten sich bewusst sein, dass anhaltende Zahlungsrückstände, die eine Monatsmiete überschreiten und länger als einen Monat bestehen, eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen können.


Fazit

In Streitfällen ist eine offene und rechtzeitige Kommunikation mit dem Vermieter ratsam. Sollten Unklarheiten oder Zweifel an einer Betriebskostenabrechnung bestehen, ist es empfehlenswert, diese umgehend anzusprechen und gegebenenfalls eine Klärung herbeizuführen.




Rechtsanwalt

Adrian Jäckel

Blumenstraße 12

60318 Frankfurt am Main


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