Achtung! Neue Betrugsmasche auf Facebook mit Vermissten-Meldungen

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Kriminelle nutzen alle Schwachstellen, um an persönliche Daten zu gelangen.

Soziale Netzwerke, wie Facebook, bieten Nutzern die Möglichkeit, Mitteilungen in kürzester Zeit weit zu verbreiten – wie etwa Vermissten-Meldungen oder Suchaufrufe. Diese Funktion erweist sich als großer Vorteil, da Privatpersonen neben polizeilichen Ermittlungen auch via sozialer Netzwerke nach ihren Freunden und Angehörigen suchen können. Durch die rasante Verbreitung dieser Suchaufrufe und Vermissten-Meldungen über Facebook lassen sich bundesweit viele Personen mobilisieren, um bei der Suche zu helfen.

Kriminelle nutzen derartige Suchaktionen zu ihrem Vorteil aus. Ein bekanntes Beispiel ist das eines mutmaßlich verschwundenen Mädchens mit dem Namen Kathrin Dürr. Angeblich stammte es aus Rheine, Buchloe, Würzburg oder auch Gudow. Die Identität des fiktiven Opfers wechselt. Das Bild ist ebenfalls von einer anderen Person gestohlen. Der Nutzer landet jedoch nicht auf einer Seite von Facebook, um es zu sehen. Die Betrüger leiten die Person nämlich auf eine Täuschungsseite weiter, die sich als Facebook ausgibt. Die URL ist dabei auch anders.

Doch das ist noch nicht alles: Die Täter setzen ihre Tricks ein, um die Verbraucher dazu zu bringen, vertrauliche Informationen auf Facebook preiszugeben. Hierbei nutzen sie fesselnde Appelle, um die Nutzer zum Handeln zu verleiten.


Auch Datenlecks ermöglichen Hackern den Zugang zu vertraulichen Informationen

Es ist eine gängige Taktik von Kriminellen, ahnungslose Benutzer auf eine gefälschte Facebook-Seite zu locken, um deren sensible Daten abzufangen. Hierbei wenden die Betrüger subtile psychologische Tricks an, um die Opfer zur Herausgabe ihrer Daten zu verleiten. Eine alternative Strategie ist das Ausnutzen von Datenlecks. Cyber-Kriminelle machen sich gezielt IT-Schwachstellen zunutze, um an vertrauliche Daten zu gelangen.

Im Jahr 2021 ereignete sich bei Facebook ein großes Datenleck, bei dem etwa 533 Millionen Datensätze in die Fänge von Hackern gelangten. Diese konnten eine Sicherheitslücke ausnutzen, die bereits seit 2019 existierte. Das Ausmaß des Datenlecks betrifft rund sechs Millionen Nutzer in Deutschland, die dadurch Schaden erlitten haben. Facebook ist dabei in der Pflicht, den betroffenen Nutzern Schadensersatz zu leisten, da der Konzern nicht ausreichend sorgsam mit den persönlichen Daten umgegangen ist. Betroffene haben nach wie vor die Möglichkeit, gegen das Facebook-Datenleck juristisch vorzugehen und ihre Ansprüche geltend zu machen.


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Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, Facebook



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