Achtung Verbraucher & Online-Shops! Die neue Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

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Sind Sie schon richtig aufgestellt für die gesetzliche Rücknahmepflicht? Neue elektronische Geräte bieten eine immer größer werdende Vielfalt an Funktionen. Allerdings stellt sich beim Neuerwerb häufig die Frage, was mit dem alten Gerät passieren soll. In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Davon werden jedoch nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Allein im Jahr 2010 kamen circa 730.000 Tonnen Elektroschrott in privaten Haushalten zusammen.

Neue gesetzliche Regelung

Seit dem 24. Juli 2016 gilt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Darin wurden die europäischen Richtlinien zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Damit wurden nun auch konkret die Rücknahmepflichten von Einzelhändlern und Internetunternehmern geregelt.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Einzelhändler mit großen Laden- bzw. Lagerflächen müssen die Rückgabe elektronischer Altgeräte nun lokal anbieten. Wird ein neues Gerät nach Hause geliefert, muss das Altgerät ebenfalls dort mitgenommen werden. Auch Internet-Vertreiber müssen Altgeräte beim Endkunden abholen lassen oder zumindest eine Abholung in naher Umgebung des Kunden anbieten. Der umständliche Weg in das Einzelhandelsgeschäft bleibt somit also erspart.

Allerdings gilt diese Abholpflicht nicht für Einzelhändler oder Internet-Shops mit einer Laden- bzw. Lagerfläche, die kleiner ist als 400 m².

Hier ergeben sich allerdings schon zwangsläufig die ersten Hindernisse. Bei den großen Handelsketten, wie Amazon, Mediamarkt, Saturn, Ikea etc., liegt es auf der Hand, dass diese eine Lager- bzw. Verkaufsfläche von über 400 m² haben. Einkäufe bei anderen Händlern stellen den Kunden allerdings vor Probleme. Der Verbraucher wird sicherlich kaum wissen können, wie groß die Lagerflächen bei neueren Onlineshops, wie etwa redcoon.de, allyouneed.de oder rakuten.de, sind. Aber auch in mittelgroßen Geschäften wird der Kunde schwerlich mit dem Maßband die Lagerfläche vermessen wollen. Er wird sich hier auf die Aussagen der Händler verlassen müssen.

Auf die Größe kommt es an

Bei der Rückgabe von kleinen Elektrogeräten (keine äußere Abmessung ist größer als 25 Zentimeter) sind die Händler dazu verpflichtet, diese im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Internetanbieter. Die Rücknahme darf dabei auch nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts geknüpft werden.

Besonderheiten bei Großgeräten

Anders verhält es sich hingegen bei größeren Elektrogeräten. Hier wird die Rücknahme des Altgeräts an den Kauf eines Neugeräts geknüpft. Außerdem muss das neue Gerät der gleichen Geräteart wie das alte Elektrogerät entsprechen und beide müssen „im Wesentlichen die gleichen Funktionen“ erfüllen. Hier stellt sich aufgrund der etwas schwammigen Regelung aber die nächste Frage. Zwar wird der Kunde seinen alten Fernseher nicht beim Erwerb eines neuen Kühlschranks abgeben können, bei ähnlicheren Geräten ist die Sachlage aber weniger klar. Ob ein Kühlschrank und eine Gefriertruhe trotz „im Wesentlichen gleicher Funktionen“ derselben Geräteart zuzuordnen sind, kann nur spekuliert werden. Ob es hier zu Problemen kommt, wird sicherlich vom (ausbaufähigen) Willen der Händler abhängen, die neue gesetzliche Regelung umzusetzen.

Was macht man als Händler mit dem alten Elektrogerät?

Sollten Altgeräte zurückgegeben werden, sind die Vertreiber dann verpflichtet, diese an die Hersteller oder an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu übergeben. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Altgeräte wiederzuverwenden oder selbst zu entsorgen.

Halten sich die Händler daran?

Seit über zwei Monaten ist die gesetzliche Neuregelung nun in Kraft. Laut einem Test der Deutschen Umwelthilfe halten sich viele Geschäfte allerdings nicht daran. Von der Verbraucherschutzorganisation wurden 45 Händler überprüft (darunter Fachgeschäfte wie Media Markt oder Conrad, aber auch Möbelhäuser wie Ikea oder Online-Händler wie Amazon). Wirklich gut geklappt hat die Geräteabgabe allerdings nirgendwo.

So ergaben die Tests, dass die Händler zu den neuen Rücknahmepflichten in der Regel schlecht oder gar nicht informieren. Rücknahmeinformationen auf den Webseiten der Händler suche man oft lange oder vergebens.

Testergebnis: durchgefallen!

Häufig soll dem Kunden die Altgeräterückgabe auch durch lange Wartezeiten, zusätzlichen Packaufwand oder einen komplizierten Rückgabeprozess bewusst unattraktiv gemacht werden.

Im Test der Deutschen Umwelthilfe verweigerte das Personal einiger Händler teilweise die Annahme oder es kannte die neuen Regelungen nicht. Die Tester scheiterten auch, als sie versuchten, beim Baumarkt Obi ein altes Gerät gegen ein neues auszutauschen. Und als sie sich vom Möbelhändler Sconto ein neues Gerät liefern ließen, wollte der Lieferant das Altgerät nur ab Bordsteinkante zurücknehmen. Die Umwelthilfe mahnte die Möbelhäuser sowie Amazon daraufhin ab.

Im Bundesumweltministerium nahm man die Ergebnisse des Tests „zur Kenntnis“. Zwar forderte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Unternehmen dazu auf, sich an die gesetzliche Neuregelung zu halten, inwiefern hier Folge geleistet wird, bleibt allerdings abzuwarten.

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