Adoptionsrecht für Lebenspartner eröffnet

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In seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Einschränkungen für schwule und lesbische Lebenspartner, von einem Lebenspartner adoptierte Kinder auch zu adoptieren, für verfassungswidrig erklärt.

Diese sogenannte „Sukzessivadoption", die in bestehender Ehe bereits möglich ist, soll nun auch für Partner eingetragener Lebenspartnerschaften möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat hier entscheiden, dass dies ab sofort möglich sein soll, es wurde eine Übergangsfrist eingeräumt bis 30.06.2014, binnen der der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage schaffen muss. 

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 3247/09 und 1 BvL 1/11


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