Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2022

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Mit Wirkung zum 01.01.2022 wird die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch die europäische Warenkaufrichtlinie (Richtlinie(EU) 2019/771, „WKRL“) ersetzt.

Zweck der WKRL ist es unter anderem, für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen. Zur Umsetzung der WKRL hat der Bundestag ein „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ und ein „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ beschlossen.

Die Gesetze treten am 01.01.2022 in Kraft und bringen unter anderem im Verbrauchsgüterkaufrecht und dem allgemeinen Kaufrecht umfangreiche Änderungen mit sich. Neu geregelt werden z.B. der Sachmangelbegriff, die Verjährung von Mängelansprüchen, die Beweislastumkehr, Regelungen zu Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung und Rücktritt. Auswirkungen zeigen sich auch betreffend zukünftiger Formerfordernissen für negative Beschaffenheitsvereinbarungen und bei rechtsgeschäftlichen Verjährungserleichterungen.

Mit eine entscheidende Änderung beinhaltet die Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln. Diese wird von 6 Monate auf 1 Jahr angehoben, § 477 I BGB-neu, außer beim Kauf eines lebenden Tieres. Hier bleibt es bei den bisherigen 6 Monaten.

Bei negativen Beschaffenheitsvereinbarungen – sprich, wenn ein vorliegender Mangel beiden bekannt ist und dieser im Vertrag auch festgehalten wird - sind zukünftig Informationspflichten und Formerfordernisse einzuhalten.

Auch für die rechtsgeschäftliche Verkürzung der Verjährungsfrist stellt der Gesetzgeber ein derartiges Formerfordernis auf. Eine formularvertragliche Verkürzungsklausel in einem schriftlichen Kaufvertrag oder in AGB wird diesem Erfordernis in Zukunft nicht mehr gerecht. Es droht dann die zweijährige Verjährungsfrist und eine Abmahnung.

Die neuen Regelungen gelten für alle Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. AGB und Verträge sollten dementsprechend dringend angepasst werden

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich!


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