Änderungen im Verkehrsrecht 2022: Was Autofahrer wissen sollten

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Wie jedes Jahr bringt auch das Jahr 2022 Neuerungen im Verkehrsrecht. Die größte Änderung trat schon 2021 in Kraft: die Verschärfung vieler Strafen im Bußgeldkatalog. Die höheren Bußgelder gelten auch im neuen Jahr. Hinzu kommen aber weitere Regelungen und Neuerungen, die Autofahrer kennen sollten.

2022: Assistenz- und Sicherheitssysteme werden Pflicht

Ab Anfang Juli 2022 werden bestimmte Sicherheitssysteme sowie Assistenzsysteme in Fahrzeugen verpflichtend. Das betrifft zunächst alle Typzulassungen neuer Fahrzeuge durch die Autohersteller. Ab 2024 müssen dann auch alle Neuwagen, die in Verkehr gebracht werden, über Assistenz- und Sicherheitssysteme verfügen. Die folgenden Systeme müssen dann in den Fahrzeugen verbaut sein:

  • Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt
  • Adaptive Signallichtfunktion bei Notbremsung
  • Blackbox zur Aufzeichnung von Unfalldaten
  • Schnittstelle zur Nachrüstung einer Wegfahrsperre bei Atemalkoholmessung

Ergänzend dazu müssen Busse und Lkw einen Abbiegeassistent, einen Totwinkelassistent und ein Kollisionswarnsystem enthalten, die Fußgänger und Fahrradfahrer in der Nähe des Fahrzeugs erkennen sollen und den Fahrer warnen. So sollen Unfälle – insbesondere beim Abbiegen – verhindert werden.

Benzin und Diesel werden 2022 teurer

Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe der CO₂-Bepreisung. Das hat zur Folge, dass die Spritpreise weiter steigen, was schon jetzt an den Tankstellen beobachtet werden kann. Die Erhöhung der Preise fällt aber niedriger aus als im letzten Jahr; Benzin und Diesel kosten nun rund eineinhalb Cent mehr pro Liter. Bis 2025 werden die Spritpreise jährlich angepasst, sodass der der Liter Benzin dann rund 15 Cent und der Liter Diesel etwa 17 Cent mehr kosten als Ende 2020.

Der Führerschein muss umgetauscht werden

Für rund 43 Millionen Besitzer eines Führerscheins beginnt 2022 die Umtauschpflicht, die gestaffelt bis 2033 erfolgt. Autofahrer aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 erhalten dieses Jahr den fälschungssicheren EU-Führerschein im Kreditkartenformat, weitere Jahrgänge folgen in den nächsten Jahren. Da es aufgrund überlasteter Führerscheinstellen und Corona-Ausfällen beim Personal zu langen Wartezeiten bei der Terminbuchung kommen kann, gesteht die Verkehrsministerkonferenz den betroffenen Führerschein-Besitzern eine längere Umtauschfrist zu: Bis zum 19. Juli 2022 soll der alte Führerschein der betroffenen Jahrgänge gegen die Plastikkarte eingetauscht werden. Danach drohen Bußgelder.

Maske im Verbandskasten wird Pflicht

Die alte Bundesregierung hatte sich darauf geeinigt, dass im Erste-Hilfe-Kasten im Auto auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten sein müssen. Die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen in Fahrzeugen muss noch angepasst werden. Dann tritt diese Masken-Regel voraussichtlich mit der nächsten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung in Kraft – ein Datum dafür steht aber noch nicht fest, genauso wenig wie die Höhe des Bußgeldes bei fehlenden Masken im Verbandskasten. Aktuell kostet das gänzliche Fehlen des Erste-Hilfe-Sets laut Bußgeldkatalog fünf Euro.

Höhere Strafen bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen laut Bußgeldkatalog

Ende 2021 sind die viel diskutierten Neuerungen im Bußgeldkatalog in Kraft getreten, die unter anderem höhere Strafen für Raser und Falschparker vorsehen. Zum Teil haben sich die Bußgelder verdoppelt. Diese Sanktionen aus dem neuen Bußgeldkatalog gelten auch 2022. Die umstrittenen schnelleren Fahrverbote wurden hingegen nicht umgesetzt. Wer einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr erhalten hat, kann sich an die Kanzlei VON RUEDEN wenden. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht und prüfen, ob sich ein Einspruch gegen die Strafe aus dem Bußgeldkatalog lohnt.

Foto(s): pixabay/Alexas_Fotos

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