Ärztliches Gutachten oder MPU nach alkoholbedingtem Fahrerlaubnisentzug ?

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Wenn der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt weg ist, kann der Betroffene sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Die Behörde wird dann prüfen, welche Maßnahmen zur Wiederererteilung angeordnet werden. Welche Maßnahmen sind jedoch zulässig ? § 13 der FeV sieht als Maßnahmen ärztliche Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor.

Frühere Alkoholabhängigkeit

Bestand früher einmal eine Alkoholabhängigkeit und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass dies erneut der Fall ist, so wird die Behörde mittels eines ärztlichen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV klären, ob immer noch Alkoholabhängigkeit besteht.

Ausrutscher in der Abstinenz

Liegt ein einmaliger oder seltener Alkoholkonsum in einer Phase der Abstinenz vor, ist im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV zu prüfen, ob die Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise noch gegeben ist.

Alkoholabhängigkeit und Trennungsvermögen

In Fällen, in welchen eine Alkoholabhängigkeit nachgewiesen oder begründet anzuhnehmen ist, wird die Behörde im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären, ob trotz Alkoholabhängigkeit die Fähigkeit besteht, den Konsum von Alkohol vom Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu trennen.

Die Behörde kann sich hierbei auf Vorfälle in einem Zeitraum von höchstens 15 Jahren beziehen.
Nach Nr. 8.4 der Anlage 4 zur FeV ist die Eignung wieder gegeben, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist (vgl. Nr. 3.13.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung). Weiterhin ist die Verhaltensänderung durch ein medizinisch-psychologischen Gutachten nachzuweisen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV). 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 21 Jahren im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Nach seiner Erfahrung ist ein Scheitern im psychologischen Gespräch in der MPU trotz einjähriger Abstinenz nicht selten. Eine frrühzeitige Kontaktaufnahme mit einem im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ist dringend anzuraten.


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