AGB Schadensersatzanspruch bei Verwendung unwirksamer AGB

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel stellt grundsätzlich eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Unternehmers (Verwenders) dar.

Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung für Recht erkannt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 9 U 74/11).

"Wer als Unternehmer seinem Kunden Bedingungen stellt, die diesen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB benachteiligen, ist gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1,  280 Abs. BGB zum Schadensersatz verpflichtet, soweit er die Einbeziehung der fehlerhaften Bedingung zu vertreten hat.

Dabei sind dem Kunden insbesondere diejenigen Nachteile zu ersetzen, die dadurch entstehen können, dass er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der AGB Aufwendungen tätigt, die sich für ihn als wertlos herausstellen.

 Der Verwender der AGB ist außerdem für Nachteile verantwortlich. die dem Kunden entstehen, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Rechte nicht geltend macht."

Tipp:

AGB-Klauseln anwaltlich überprüfen lassen. Das kann zunächst einmal nicht unerhebliches Geld kosten, verhindert jedoch zukünftig die wertmäßig schwer abschätzbare Inanspruchnahme auf Schadensersatz.

Kanzlei Rechtsanwalt Lehnert

0911 500091



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten