Air Berlin: Gläubigerversammlung der Air Berlin PLC & Co. Luftfahrtverkehrs KG

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Die Gläubigerversammlung fand am 24.01.2018 statt. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgt jetzt im Rahmen der Regelinsolvenz (vorher Eigenverwaltung). Die Anmeldefrist für die Forderungen läuft am 01.02.2018 ab. Der Prüfungstermin soll am 01.08.2018 stattfinden. Die Air Berlin war die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands und die siebtgrößte Europas. Insgesamt bestand die Air Berlin Gruppe aus 40 Unternehmen.

Zeitgleich mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde ein Massedarlehen der KfW in Höhe von 150 Mio. € in Anspruch genommen. Man wollte ein „Grounding“ verhindern, also, dass die Flieger am Boden bleiben müssten. Weiterhin wollte man so werthaltige Anteile an der Air Berlin retten. Insbesondere die Slots (Start- und Landerechte). Außerdem konnte man so rund Tausende Urlauber nach Hause bringen. Bei einem Grounding wäre das nicht möglich gewesen.

Der Bund haftet für dieses Darlehen mit einer Rückbürgschaft. Die Modalitäten wurden zwischen der Schuldnerin, dem Verkehrs-, Wirtschafts- und Finanzministerium, weiterhin dem Bundeskanzleramt und der Bundesanstalt für Flugsicherung ausgehandelt.

Zur Sicherung des Darlehens wurden die Kaufpreise abgetreten. Aber auch die Übertragung von Asset-Deals und anderen Vermögenswerten. Die Auszahlung erfolgte in Stufen unter eng gefassten Berichtspflichten. Am 04.09.2017 waren die 150 Mio. € vollständig ausgezahlt. Der tägliche Finanzbedarf der Schuldnerin betrug zu dieser Zeit ca. 3 bis 4 Mio. € täglich.

Parallel wurde u. a. mit dem Verkauf von den Gesellschaftsanteilen begonnen. Insgesamt meldeten sich 80 Interessenten. Von Finanzinvestoren bis zu Privatpersonen, wobei vier als seriöse Erwerber übrig blieben.

Alle Verkaufserlöse wurden an die KfW abgeführt. So wäre da der Verkauf (rd. 22 Mio. €) der Luftfahrtgesellschaft Walter mbH (LGW). Hier gab es allerdings erhebliche Probleme mit der Europäischen Kommission in Brüssel im Rahmen der kartellrechtlichen Genehmigungen. Der Verkauf der Nikki Airline scheiterte daran völlig. Diese wurde jetzt im Rahmen eines Insolvenzverfahren in Österreich an Niki Lauda verkauft.

Auch die anderen Kaufpreise und Einnahmen (Easyjet, Leisure Cargo, etc.) wurden zur Kreditrückzahlung an die KfW verwendet.

Die Insolvenzgründe wurden erörtert.

Der Zeitwert der Insolvenzmasse soll rund 2,5 Mrd. € (einschließlich der geleasten Flugzeuge) betragen.

Aus- und Absonderungsrechte beziffern sich auf 2,434 Mrd. € (eben zum Großteil die genannten Flugzeuge)

Es verbleibt daher eine freie Masse von 88,5 Mill. €. (31 Mio. € nicht zedierte Forderungen, ca. 29 Mio. € gesicherte Anfechtungen, u. a.).

Auf der Passivseite stehen Forderungen von ca. 4,4 Mrd. €. Die Masseunzugänglichkeit nach § 208 InsO wurde ja bereits angezeigt.

Unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten soll daher mit einer Insolvenzquote von null zu rechnen sein. Eine Verfahrensdauer von 10 Jahren dürfte nicht unwahrscheinlich sein.

So dann ging der Insolvenzverwalter auf mögliche Ansprüche gegen Etihad ein. Sollte es sich bei der Finanzierungzusage von Etihad um eine „harte Patronatserklärung“ handeln und könnte man solche Ansprüche durchsetzen, wäre theoretisch eine Quote von 100 % möglich. Aber eben nur theoretisch.

Eine D&O Versicherung liegt vor und die Prämien sind gezahlt. Ansprüche für die Masse werden geprüft. Auch gegen andere Verantwortliche. Seriöse Aussagen seien hierzu bei dem jetzigen Verfahrensstand nicht möglich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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