Alkohol im Straßenverkehr mit Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

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Die Fahrerlaubnisbehörde kann wegen eines Missbrauchs von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Straßenverkehr eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. 

Wir machen uns nichts vor. Jeder weiß, dass Alkohol seit jeher im Straßenverkehr eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle ist. Es handelt sich sprichwörtlich nicht um ein Kavaliersdelikt. Daher begegnet der Gesetzgeber dem Problem des Alkohols im Straßenverkehr mit der Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörden im Verwaltungsrecht und natürlich durch Sanktionen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. 

Es handelt sich um ein Konglomerat an rechtsmedizinischen und juristischen Fragen, die einem normalen Bürger nicht so leicht begrifflich sind. Daher ist es in diesem Sinne unverzichtbar fachkundigen Rat einzuholen, um einen erheblichen Schaden zu verhindern oder den Schaden zu reduzieren. Es entscheidet sich nämlich im Anfangsstadium, ob man noch eine Chance bekommt, sich im Straßenverkehr mit Fahrerlaubnis fortzubewegen. Hierbei ist nichts dem Glück geschuldet. 

Die Grundlage jedes einschlägigen Verfahrens ist die Feststellung des Konsums und der Wirkung von Rauschmitteln. Hierbei spielen juristische Gesichtspunkte ganz eng zusammen mit rechtsmedizinischen und auch technischen Fragen, wenn es um 

- die Blutentnahme,

- die Blutalkoholkonzentration,

- die Atemalkoholanalyse sowie 

- die Wirkung und Feststellung von Drogen

geht. 

Atemalkoholproben oder Blutentnahmen dienen der Polizei als Instrumentarien einen Beweis zu sichern. Ob die Beweissicherung mit Rechtsfehlern behaftet ist, und wenn ja, wie die Rechtsfehler im Prozess geltend gemacht werden können, obliegt der Aufgabe eines fachkundigen versierten Rechtsanwalts und Strafverteidiger. Oberster Grundsatz sollte sein, dass man bei der Polizei keine Angaben macht. Die Aussage bei der Polizei kann die Ausgangslage erheblich verschlechtern und dazu führen, dass man sofort eine MPU indiziert bekommt. 

Der Rechtsanwalt holt sich die Ermittlungsakte und überprüft die Rechtslage. Im besten Fall greift eine Rechtsschutzversicherung und Sie klären das vorher mit Ihrer Versicherung ab und haben die Gewissheit. Auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Aufwand, einen versierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann Ihnen den Weg ebnen, Ihren Führerschein zu retten oder den besten Weg zu weisen, den Führerschein wiederzuerlangen. Aber denken Sie nicht der Führerschein wird Ihnen geschenkt. Mit Disziplin, Konzentration und Geduld sowie meiner Unterstützung haben Sie eine sehr gute Chance, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine Einstellung zu erhalten. Im Verwaltungsrecht gilt es, Ihnen die Mienen zu beschreiben und an den Problemen zu arbeiten. 

Der Vorgang wird Ihnen zeigen, dass es sich nicht mehr lohnt, im Straßenverkehr alkoholisiert unterwegs zu sein. Das ist auch Sinn und Zweck einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Die Sanktionen einer MPU soll Schlimmeres verhindern und Sie auf jeden Fall zwingen sich im Straßenverkehr ordentlich zu verhalten und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit Rauschmitteln auszuschließen. Also zögern Sie nicht und lassen Sie Ihren Fall von mir überprüfen, damit Sie die Gewissheit erlangen, ob Sie eine Chance auf Ihren Führerschein haben und wenn ja, welcher Weg für Sie der günstigste ist, erfolgreich zu sein. Bleiben Sie eisern und arbeiten Sie tatkräftig daran, abstinent zu bleiben und lernen Sie ruhig aus einem Fehler. Es wird Ihnen jeder danken und am Ende sind Sie glücklich, Ihrem Ziel ein Stück näher zu sein und die Gewissheit zu haben, ob eine zweite Chance sachdienlich sein wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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