Amsterdam Trade Bank (FIBR) Insolvenzverfahren

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 22. April 2022 erklärte das Bezirksgericht Amsterdam die Amsterdam Trade Bank N.V. für insolvent und setzte zwei Insolvenzverwalter ein  ("The court appointed A. van Hees and J.E.P.A. van Hooff as bankruptcy trustees"). 

Hier ist auf ein ähnliches Ergebnis wie bei der Sberbank Europe AG zu hoffen. 

Dort haben zahlreiche Einleger alle Einlagen auch über 100.000 Euro vollständig im Wege der außerinsolvenzrechtlichen Bankenabwicklung zurückerhalten

Die Kunden der Amsterdam Trade Bank (jetzt: FIBR Bank) erhielten für ihre Einlagen aus dem niederländischen Einlagensicherungssystem, angewendet durch De Nederlandsche Bank (DNB), eine Entschädigung bis zu einem Betrag von 100.000 €. FIBR ist ein Handelsname der Amsterdam Trade Bank. Der Schutz gilt auch für FIBR sowie für weitere Handelsnamen wie Amsterdam Trade Bank N.V., ATBANK, ATBConnect, ATBSavings, FIBR, FIBR Bank.

Die Formulare und Infos waren auf der Website  De Nederlandsche Bank zu finden.

6.000 Kunden von 23.000 Kunden sind Deutsche. 

Es gibt eine zusätzliche Garantie für Geld auf Konten bis 500.000 €, die für den Kauf oder den Verkauf eines Hauses vorübergehend geführt werden.

Bislang kam es bei den Auszahlungen durch die DNB teilweise zu Mängeln, die sich bis zur Klärung auf die fristgebundene Anmeldung der Forderungen über 100.000 € bei dem Insolvenzverwalter auswirken können.

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 2019 – IX ZR 110/17 – wird festgestellt, dass ein Aussonderungsanspruch bei einem Konto besteht, wenn es stets kreditorisch geführt wurde. Es muss stets ein Guthaben vorhanden gewesen sein. Dieses dürfte bei den meisten Konten bei der Amsterdam Trade Bank der Fall gewesen sein. Das Absonderungsrecht muss zur Tabelle korrekt angemeldet werden. Es begründet einen Anspruch in voller Höhe.

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 2019 – IX ZR 110/17 – wird ausgeführt: 

„Wird das Konto dagegen zur Zeit der Gutschrift im Soll geführt, so wird die Gegenleistung in dieser Höhe zur Schuldentilgung verbraucht mit der Folge, dass insoweit eine gegenständlich fassbare Gegenleistung nicht mehr vorhanden ist. Gleiches gilt, wenn der Saldo eines zunächst kreditorischen Kontos unter den Betrag der Gutschrift absinkt. Steigt der Saldo in der Folgezeit wieder an, lebt der Ersatzaussonderungsanspruch nicht wieder auf (BGH, Urteil vom 11. März 1999 – IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116, 123; HKInsO/Lohmann, 9. Aufl., § 48 Rn. 11; vgl. BeckOK-InsO/Haneke, 2018, § 48 Rn. 26, 28; Uhlenbruck/ Brinkmann, InsO, 15. Aufl., § 48 Rn. 36; MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., § 48 Rn. 71)“, BGH-Entscheidung vom 24. Januar 2019 – IX ZR 110/17. 

Offen bleiben daneben Schadensersatzforderungen wegen Verzuges, getroffener Aufwendungen aufgrund des Zahlungsausfalles, entgangener Gewinne aufgrund nicht durchgeführter Transaktionen und Feststellungsansprüche aufgrund des angekündigten Insolvenzverfahrens infolge möglicher in Zukunft auftretender  Schadensersatzansprüche erheblichen Umfanges.  

Fazit: Beratungsbedarf dürfte es bei  der Durchsetzung von Forderungen über 100.000 Euro geben. Betroffene können sich hier registrieren lassen. Es ist auch bei Forderungen über 100.000 Euro mit einem vollen Verlustausgleich wie bei der Sberbank zu rechnen.  Zu sehen ist, dass es sich bei Aussonderungsansprüchen um Ansprüche außerhalb des Insolvenzrechts gegen den Insolvenzverwalter handelt.  Wenn der Aussonderungsanspruch nicht durchdringt, verbleibt es beim Quotenanspruch gegen den Insolvenzverwalter. Für den ersten Anspruch (Aussonderung) wäre das deutsche Gericht am Wohnsitz des Gläubigers zuständig, für den zweiten Anspruch, der dann eigentlich unstreitig sein dürfte, der holländische Gerichtsstand der Sache. 

Robert Rechtsanwälte GbR bieten kostenfrei Beratung unter 01711282315 an. Kontakt: segelken@gmx.net


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema