Update über Insolvenzverfahren der bc connect GmbH – es besteht keine Erlaubnis zum Erbringen von Dienstleistungen

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Zuletzt berichteten wir darüber, dass das Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 314 IN 1922/21 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet hat.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 20. Oktober 2021, Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler bestellt.

Darüber hinaus teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit, dass sie gegen die bc connect GmbH wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte ermitteln würde.

Am 22.10.2021 informierte die BaFin nun gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die bc connect GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Hintergrundinformationen zu der bc connect GmbH

Die bc connect GmbH hat Telekommunikationsdienstleistungen, Produkte aus der Telekommunikationsbranche sowie Computer-Software  und Hardware verkauft als auch vermittelt. Im Rahmen dessen hat sie insbesondere Mobilfunkprodukte abgewickelt und betreut, welche sie durch Beteiligung von Anlegern an Nachrangdarlehen vorfinanziert hat. Es kann von 10.000 Beteiligten ausgegangen werden.

Die Anleger erhofften sich dabei hohe Zinsen, die sich der Annahme nach auf bis zu 65 % Zinsen binnen 90 Tagen oder 300 % binnen 365 Tagen beliefen.

Nun aber wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Anleger befürchten Verluste. In den Verträgen zwischen Anleger und bc Connect wurden Nachrangklauseln vereinbart. Diese Klausel geben dem Darlehensnehmer das Recht, die Rückzahlung der Darlehen zu verweigern, sollte es dadurch zu einer Insolvenz des Unternehmens kommen. In der Insolvenz hat dies für die Darlehensgeber (Anleger) zur Folge, dass sie mit Ihren Forderungen hinter denen der übrigen Gläubiger treten. In letzter Konsequenz gehen Sie damit meistens leer aus.

Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Folgen für das vorläufige Insolvenzverfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler wird dem Insolvenzgericht ein Gutachten über das Unternehmen vorlegen. Anhand der konkret vorhandenen Vermögensmasse wird entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird. Es spricht im vorliegenden Fall vieles für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Sodann werden die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden können. Die Forderungen der Anleger die Nachränge vereinbart haben, könnten unter Umständen unbefriedigt bleiben.

Anderes, wenn die Nachrangvereinbarung unwirksam ist. Dann würden die Forderungen der Anleger wiederum gleichrangig mit denen der anderen Gläubiger sein.

Für eine Unwirksamkeit spricht die unklare und unverständliche Formulierung von Nachrangklauseln, woraus sich die konkrete Rangtiefe im Insolvenzfall nicht eindeutig ergibt. Gemäß dem Bundesgerichtshof muss direkt aus der Klausel die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung  sowie der dauerhafte Ausfall deutlich werden (BGH VI ZR 156/18, U.v.1. Oktober 2019). Nachrangklauseln gegenüber Verbrauchern sind infolgedessen nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Für die Unwirksamkeit der Nachrangklausel spricht in vorliegenden Fall weiterhin die kürzliche Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ohne ihre erforderliche Erlaubnis ist ein Geschäft verboten.

Fraglich war zunächst, ob das Unternehmen überhaupt Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt. Anhand der Auslegung der Verträge kam die BaFin jedoch zu berechtigten Annahme, dass dies zu bejahen sei. Folglich stellte die BaFin gem. § 37 Absatz 4 Kreditwesensgesetz fest, dass die bc connect GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt (siehe www.bafin.de – 22.10.2021).

Im Raum steht weiterhin eine sogenannte Kriminalinsolvenz – eine Insolvenz, die durch kriminelle Aktivitäten ausgelöst wird.

So sitzt der Geschäftsführer der bc connect GmbH laut verschiedener Pressemitteilungen derzeit in der Untersuchungshaft in Dresden und die Staatsanwaltschaft soll Vermögen in Millionenhöhe beschlagnahmt haben.

Der Geschäftsführer könnte kein echtes Geschäft betrieben, Geld gewaschen und nur Scheinzinsen gezahlt haben, indem er ein sogenanntes Schneeballsystem aufbaute. Dabei werden Schulden gegenüber alten Anlegern aus Geld neuer Anleger beglichen, bis nicht mehr genügend Einnahmen eingenommen werden und das System in sich zusammenbricht. Im konkreten Fall sind viele Anleger durch die sehr hohe Verzinsung Neuverträge eingegangen oder haben weitere Personen angeworben und sich Gelder zzgl. Zinsen nicht auszahlen lassen. Folglich könnten Gelder durch Umbuchung in Neuverträge lediglich virtuell verbucht werden sein.

Diesen im Raum stehenden Vorwürfen muss weiter nachgegangen werden. Bis zur Verurteilung gilt der Geschäftsführer der bc connect GmbH als unschuldig.

Weiteres Vorgehen für Anleger

Denkbar sind folgende Ansprüche:

Ansprüche gegen die bc connect GmbH

Sollte die Nachrangklausel in der Tat unwirksam sein, so könnten bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Forderungen zur Eintragung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Weiterhin könnte der Verstoß des § 32 Kreditwesengesetz einen Schadenersatzanspruch gegen die Unternehmensverantwortlichen begründen. Der Geschäftsführer der GmbH würde in diesem Fall persönlich für den Schaden haften.

Ansprüche gegen Täter in Falle der Bestätigung des Verdachts

Sollte sich der Verdacht des Scheingeschäftes bewahrheiten, so könnten Anleger Schadensersatz wegen Betruges geltend machen.

Ansprüche gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen

Letztlich könnten Schadensersatzansprüche weiterhin gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen wegen Verletzung ihrer Auskunftspflicht und falscher Beratung bestehen. Hier handelt es sich immer um Einzelfälle, die eine genaue Analyse des Sachverhalts erfordern.

In jedem Fall sollten Anleger zügig handeln und sich hinsichtlich der verschiedenen Handlungsoptionen von einem kompetenten Anwalt beraten lassen. Die Kanzlei CDR-Legal, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, unterstützt Sie hier gerne. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir gerne Ihre Möglichkeiten erörtern.

Foto(s): @pixabay.com/de/users/6689062-6689062/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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