Amtsgericht Schöneberg: Fahrradversicherung Wertgarantie erklärt nach Fahrraddiebstahl Anerkenntnis

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Der Spezialversicherer Wertgarantie AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Anerkenntnis eines Fahrraddiebstahl-Versicherungsfalls vor dem Amtsgericht Schöneberg erklärt, nachdem die Versicherung zuvor die Leistung verweigert hatte.

Unsere Mandantschaft hatte im Jahr 2017 ein E-Bike gekauft und hierbei zugleich eine Fahrradversicherung bei der Wertgarantie AG abgeschlossen. Zwei Monate später wurde das Fahrrad unseres Mandanten gestohlen. Die Wertgarantie AG lehnte gleichwohl die Zahlung des Wertersatzes mit der Begründung ab, dass unser Mandant bei Abschluss des Versicherungsvertrags falsche Angaben getätigt habe. Der Betroffene wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Rechtsanwältin Aylin Pratsch kam nach einer Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem sich die Wertgarantie außergerichtlich nicht von der Richtigkeit unserer Argumentation überzeugen ließ, wurde in der Folge Klage beim Amtsgericht Schöneberg eingereicht.

Die Reaktion der Wertgarantie erfolgte prompt: Ohne die Klage auch nur ansatzweise in Zweifel zu ziehen, erklärte die Versicherung das Anerkenntnis der Klageforderung. „Für unseren Mandanten ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum die Wertgarantie AG überhaupt die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schadensfalls verweigerte. Letztlich ist aber von Bedeutung, dass wir unserem Mandanten zu seinem Recht verhelfen konnten“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Das Verfahren war somit weniger als ein halbes Jahr nach Mandatierung abgeschlossen und unser Mandant mit dem Erfolg überaus zufrieden.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

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