Anspruch auf Zustimmung zur „Anlage U“ (begrenztes Realsplitting) bei Unterhaltszahlungen

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Worum geht es?

Wer zur Unterhaltszahlung an den anderen Ehegatten verpflichtet ist, kann die Unterhaltszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung, um die diese Sonderausgaben geltend zu machen, ist die Unterzeichnung der Anlage U zur Einkommenssteuererklärung durch den Unterhaltsempfänger.

Die Vorteile

Die Geltendmachung als Sonderausgabe führt dazu, dass der Unterhaltsverpflichtete Unterhaltszahlungen als Sonderausgabe von seinem Einkommen abziehen darf und daher geringere Steuern zahlt. Die Reduzierung der Steuerzahlung beim Unterhaltsverpflichteten führt dazu, dass der Unterhaltsberechtigte die Unterhaltszahlungen, die er erhält, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkommen versteuern muss. Aufgrund des hohen Grundfreibetrages müssen hierfür regelmäßig geringere Steuern gezahlt werden, als Steuern beim Unterhaltsverpflichteten zu zahlen wären. Oft hat der Unterhaltsverpflichtete auch einen wesentlich höheren Steuersatz als der Unterhaltsberechtigte, so dass auch dadurch eine Ersparnis beim Unterhaltsverpflichteten eintreten kann. Hierbei handelt es sich um das begrenzte Realsplitting.

Was tun, wenn die Unterzeichnung der Anlage U verweigert wird?

Unterzeichnet der Unterhaltsempfänger aus Boshaftigkeit die Anlage U nicht und verweigert dadurch die Zustimmung, kann seine Zustimmung gerichtlich ersetzt werden.

Der Unterhaltszahlende hat einen Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass der Unterhaltsempfänger die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting erteilen muss. Der Anspruch auf Zustimmung zur Anlage U kann gerichtlich dann durchgesetzt werden, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete im Gegenzug dazu verpflichtet, dem anderen Ehegatten die entstehenden finanziellen Nachteile auszugleichen.

Welche Nachteile hat der Unterhaltsempfänger?

Als Nachteile kommen in Betracht: Zahlungen zur Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer, die durch die Unterhaltseinkünfte zusätzlich aufzubringen sind.

Der Unterhaltsverpflichtete Ehegatte muss dem Unterhaltsberechtigten Ehegatten auch die Kosten eines Steuerberaters einschließlich der Steuerberatungskosten ausgleichen, wenn für die Berechnung der steuerlichen Nachteile die Dienstleistung eines Steuerberaters notwendig ist.

Zu den auszugleichenden Nachteilen gehören auch der Wegfall von Arbeitnehmer-Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz oder sonstige Zuschüsse, die einkommensbezogenen gewährt werden. Im Einzelfall kann es noch weitere Nachteile geben.

Schadensersatz bei Weigerung

Verweigert der Unterhaltsberechtigte unbegründet die Unterzeichnung der Anlage U und entstehen dem Unterhaltsverpflichteten dadurch Nachteile, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz besteht in den höheren Steuerzahlungen des Unterhaltsverpflichteten. Außerdem hat der Unterhaltsberechtigte weitere Schäden, z.B. aus Verzug zu zahlen.

Vorgehensweise

Es empfiehlt sich mit einem Rechtsanwalt eine außergerichtliche Klärung zu versuchen, bei dem der Unterhaltsberechtigte die Anlage U unterzeichnet. Hierzu stellt die Finanzverwaltung Vordrucke zur Verfügung. Ausreichend ist aber auch eine privatschriftliche Erklärung.

Wichtig ist, dass die Zustimmungserklärung Formulierungen enthält, dass es der Finanzbehörde überlassen bleibt, ob und in welcher Höhe Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, um Streit darüber zu vermeiden, welche Zahlungen als Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne anzusehen sind.

Im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Wird die Zustimmung verweigert, sollte mit einem Rechtsanwalt Klage auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting erhoben werden. Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, ist steuerrechtlich die Zustimmungserklärung unbedingt erforderlich. Die Klage ist durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht einzureichen.

Dauer der Erklärung

Die Vordrucke der Finanzverwaltung enthalten üblich eine dauerhafte Regelung, so dass die Zustimmung widerrufen werden muss. Im Rahmen einer privatschriftlichen Erklärung kann diese jeweils auf ein Jahr begrenzt werden.

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Anett Wetterney-Richter

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


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