anwalt.de-Insight: Mehr Anfragen durch Bewertungen?

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anwalt.de-Insight: Mehr Anfragen durch Bewertungen?
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Rezensionen schaffen Transparenz und bauen Vertrauen bei Ratsuchenden auf. Doch wie greifbar ist der Effekt von Online-Bewertungen auf potenzielle Mandanten tatsächlich? Können sie darüber entscheiden, ob eine Anfrage gestellt wird? Um das für Sie herauszufinden, haben wir bei Ratsuchenden nachgefragt.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

anwalt.de hat im Frühjahr 2023 eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt, um ihre Einstellungen und Verhaltensweisen bei der Anwaltssuche eingehender zu beleuchten. An der Erhebung nahmen insgesamt 267 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Würden Ratsuchende einen Anwalt ohne Bewertungen kontaktieren?

30 Prozent der Ratsuchenden schließen es für sich aus, einen Anwalt zu kontaktieren, der keine Online-Bewertungen hat. Das bedeutet: Rund ein Drittel der potenziellen Mandanten können Sie als Rechtsanwalt bzw. Kanzlei nur erschließen, wenn Sie auch Rezensionen sammeln.

Dem Reputationsmanagement kommt also eine entscheidende Funktion in Ihrem Außenauftritt zu. Nutzen Sie dafür das Bewertungssystem von anwalt.de – es steht Ihnen sowohl für Ihr Anwaltsprofil als auch für Ihr Kanzleiprofil zur Verfügung.

Die Teilnahme ist für Sie als anwalt.de-Mitglied optional. Sollten Sie das Bewertungssystem derzeit deaktiviert haben, können Sie es jederzeit wieder aktivieren. Navigieren Sie dafür in Ihrem Kundenkonto in den Bereich „Bewertungen aktivieren/deaktivieren“ bzw. „Kanzleibewertungen aktivieren/deaktivieren“.

Hatten Sie bereits Bewertungen auf anwalt.de gesammelt, so gehen diese beim Reaktivieren wieder online. Befindet sich unter Ihren früheren Rezensionen eine, die gegen die Richtlinien verstößt? Wählen Sie sie aus Ihrer persönlichen Bewertungsübersicht bzw. der Bewertungsübersicht Ihrer Kanzlei aus und melden Sie diese per Knopfdruck zur Prüfung auf dauerhafte Deaktivierung. Ab diesem Moment ist die Bewertung bereits vorübergehend deaktiviert.

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So sammeln Sie neue Bewertungen

Gehen Sie aktiv auf Ihre Mandanten zu, nachdem Sie deren Anliegen erfolgreich gelöst haben – und bitten Sie sie um eine Rezension. Für die Bewertungseinladung stehen Ihnen gleich mehrere Wege offen.

anwalt.de stellt Ihnen gern Verteilkärtchen zur Verfügung. Diese beinhalten einen Link zur Bewertungsfunktion. Bestellen Sie Ihre Verteilkärtchen jederzeit kostenfrei beim Kundenservice.

Bewährt hat es sich auch, den Link zu Ihrer Bewertungsfunktion in die digitale Kommunikation einzubinden, zum Beispiel in die E-Mail-Signatur. Ihr individueller Link folgt dem Schema https://www.anwalt.de/PROFIL-URL/bewertung-abgeben.php.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, digitale Bewertungseinladungen für Ihr Anwaltsprofil bzw. Bewertungseinladungen für Ihr Kanzleiprofil aus Ihrem anwalt.de-Konto zu versenden. Bitte holen Sie dafür zuvor das Einverständnis des Empfängers ein.

Sie haben Fragen zum Thema Reputationsmanagement und Bewertungseinladung? Der Kundenservice von anwalt.de hilft Ihnen gern weiter.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Reputation als Anwalt nachhaltig managen und worauf es außerdem bei der Gewinnung neuer Mandanten ankommt.

Foto(s): ©Adobe Stock/Jacob Lund, ©anwalt.de/KGR

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