Anwalt fürs Arbeitsrecht in Stuttgart, Kündigungsschutz in Stuttgart und Hilfe bei Aufhebungsverträgen

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kostenlose Erstberatung Kündigung/Aufhebungsvertrag Stuttgart

Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Kemal Eser Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitsverträgen und der Prüfung von Aufhebungsverträgen. Er ist seit 18 Jahren im Kündigungsschutzrecht spezialisiert.

Welche Frist gilt bei Erhalt einer Kündigung?

Die Arbeitnehmer wollen vor allem wissen, ob ausgeprochene Kündigungen rechtswirksam sind und welche Fristen im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage bestehen.

Notfrist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung dringend beachten!!!

Gemäß § 4 KSchG muss ein gekündigter Arbeitnehmer ab Zugang der Kündigung eine Notfrist von 3 Wochen beachten.

Hierbei ist zuerst die Kleinbetriebsgrenze von mehr als 10 Arbeitnehmern maßgebend, § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG zu beachten!

D. h. das Kündigungsschutzgesetz gilt erst bei Vorliegen von 10 Arbeitnehmern.

Teilzeitbeschäftigte werden für die Berechnung der Mitarbeiterzahl gem. § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG wie folgt berücksichtigt:

- bis einschließlich 20 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,50

- bis einschließlich 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,75

- über 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 1,0

Wenn also das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist eine Prüfung durch die Arbeitsgerichte eröffnet. 

Daneben wird besonders häufig nach der Höhe einer möglichen Abfindung gefragt. Auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind hier sehr wichtig.

Ob die Kündigung rechtswirksam ist, hängt immer von den Einzelfallumständen ab.

Grundsätzlich zielt aber das deutsche Arbeitsrecht auf Bestandsschutz ab. D.h. bei einer rechtsunwirksamen Kündigung soll der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden.

Jede Kündigung bedarf eines Kündigungsgrundes, sogar unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz hierbei Anwendung findet.


Als Kündigungsgründe kommen in diesem Zusammenhang in Betracht, die betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist weiter bei allen ordentlichen Kündigungen zu beachten, dass diese nur wirksam sind, wenn die Kündigungen auch verhältnismäßig sind. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur dann beendet werden soll, wenn der Arbeitnehmer auch an anderen Stellen im Betrieb nicht beschäftigt werden kann.

Nur innerhalb dieser 3 Wochen kann daher der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.


Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge

Vielfach wird dem Arbeitnehmer ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages unterbreitet. 

Auch die Prüfung eines Aufhebungsvertrages ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Kemal Eser von einem versierten, im Arbeitsrecht spezialisierten, Anwalt durchzuführen.

Unter anderem ist zu prüfen, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt werden kann. Auch sollte der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung verlangen. Die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag sollte gewahrt sein. Man sollte auch entsprechende Abgeltungsklausel genau prüfen und auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hinwirken.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten sowohl bei Erhalt der Kündigung auch eines etwaigen Aufhebungsvertrages schnellstmöglich ein im Arbeitsrecht versierter Anwalt aufgesucht werden.

Für eine erste kostenlose Information kann man jeweils Rechtsanwalt Kemal Eser, als Anwalt für Arbeitsrecht, 18 Jahre Berufserfahrung, hinzuziehen.


Foto(s): kemal eser

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