Anwalt vor Ort bei Betriebsschliessungen, z.B. bei Galeria Kaufhof, Karstadt, Esprit usw.

  • 1 Minuten Lesezeit

Sind Sie als Arbeitnehmer von einer Betriebsschließung betroffen, ist der Arbeitsplatz noch nicht automatisch verloren, zumindest steht In aller Regel eine Abfindungszahlung im Raume.

Ganz wichtig hierbei ist aber Folgendes: 

Gegen eine Kündigung muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt (dort eingehend beim zuständigen Arbeitsgericht) Klage erhoben werden. Auch wenn Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, ist dieses Vorgehen unumgänglich, um die Rechtskraft der Kündigung zu vermeiden. Ohne Klage besteht daher keine Chance auf eine Abfindung oder unter Umständen Weiterbeschäftigung an einem anderen Standort oder auch bei einem etwaigen neuen Betriebsinhaber, der das Geschäft möglicherweise fortführt.

Das Kostenrisiko ist bei einer Kündigungsschutzklage deswegen überschaubar, weil man nicht dazu verpflichtet ist, dem Gegner die Kosten zu ersetzen, auch wenn er den Prozess gewinnen sollte. Es geht also in erster Linie um die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, für die es aber auch ohne Rechtschutzversicherung Möglichkeiten gibt, etwa staatliche Prozesskostenhilfe oder zinsfreie Ratenzahlung.

Zögern Sie also nicht, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrem Wohnort aufzusuchen. Anders als bei bundesweit tätigen Kanzleien erhalten Sie dort einen persönlichen Besprechungstermin. Auch wenn Ihr Rechtschutzversicherer Ihnen eine überörtliche Kanzlei empfiehlt, sind Sie daran nicht gebunden. Sie haben das Recht zur freien Anwaltswahl.

Unterzeichnen Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung eine Aufhebungsvereinbarung, die man Ihnen möglicherweise anbietet. Gleiches gilt für eine etwaige Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Als Arbeitnehmer sind Sie nicht dazu verpflichtet, der Änderung von Arbeitsbedingungen zuzustimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Bucher

Beiträge zum Thema