Anwaltshaftung: Anwaltsfehler im Bank- und Kapitalmarktrecht

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Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen. Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.

In den vergangenen Jahren ist eine regelrechte Welle von Darlehenswiderrufen über deutsche Banken und Sparkassen hineingebrochen. Hintergrund dessen ist, dass Banken und Sparkassen in vielen Fällen ihre Kunden unzureichend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei Abschluss von Darlehensverträgen aufgeklärt haben. Dies führte dazu, dass Verbraucher auch nach Jahren noch die Möglichkeit hatten (teilweise sogar noch haben) sich von ihren vergleichsweise hochverzinslichen Darlehensverträgen zu trennen, um von dem aktuell niedrigen Zinsniveau zu profitieren.Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, KSR Rechtsanwaltskanzlei Nürnberg, hat in den vergangenen Jahren mehrere hundert Verbraucher bei der Durchsetzung ihres Widerrufs beraten und vertreten.

Nicht selten werden – auch von vermeintlich spezialisierten Anwälten – überhöhte oder fehlerhafte Klageanträge und Rechnungen gestellt, die drohende Verjährung von Ansprüchen außer Acht gelassen oder zu aussichtslosen Klagen geraten.

Die sich hieraus ergebenden Schäden können immens sein. Nicht nur, dass das Verfahren verloren gegangen worden ist und der vermeintlich sicher geglaubte Anspruch dem Mandanten nicht zugesprochen wird. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt muss der ohnehin schon geschädigte Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu tragen.

Des Öfteren werden Handlungsempfehlungen an Mandanten erteilt, die geeignet sind, deren Existenz zu gefährden oder gar zu zerstören.

So raten beispielsweise immer wieder auch Rechtsanwälte, welche sich häufig als Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bzw. des Kapitalanlagerechts bezeichnen, v.a. Erwerbern sog. Schrottimmobilien ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur umgehenden Einstellung der monatlichen Darlehensraten an ihre Bank, obgleich nur in seltenen Fällen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Inanspruchnahme der die Immobilie finanzierenden Bank Erfolg versprechend ist. Dies hat häufig zur Folge, dass diesen Mandanten die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit genommen wird und sie sich Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Lohnpfändung durch ihre Bank ausgesetzt sehen.

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Foto(s): Siegfried Reulein


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