Anwaltsfehler - Was tun?

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Anwälte machen keine Fehler - niemals. Never ever. Haha. Das passiert. Aber das ist auch nicht schlimm. Anwälte sind zur umfassenden Beratung und Betreuung des Mandats verpflichtet. Das tun sie auch.  Für Fehler sind sie versichert.

Die Pflichten gehen sehr weit. Das Haftungsrisiko ist extrem hoch. Zu den Pflichten gehören u.a.

  • Aufklärung  über die Rechtslage 
  • Aufklärung  über die Risiken 
  • Kostenschätzung
  • Überwachung der Fristen


Die Anwaltshaftung ist also ziemlich umfangreich. Trotzdem kann der Anwalt nur in Regress genommen werden, wenn er den Schaden verschuldet hat. Fehler seiner Angestellten werden ihm generell zugerechnet (besonders bei Fristen). 

Nur ausnahmsweise kann sich der Anwalt freisprechen, wenn er alles getan hat, um den  Fehler zu verhindern. Die Rechtsprechung ist sehr komplex und auf den Einzelfall bezogen. Das ist im Rahmen des Rechtstipps nicht darstellbar. Im Zweifel wird die Rechtsprechung eher dem Mandanten helfen als dem Anwalt.


Wenn ein Fehler passiert, ist das ärgerlich, aber auch nicht endlos tragisch. Anwälte sind für diesen Fall versichert - und zwar mindestens bis  250.000,00 €.


Schwierig ist aber oft die Frage, ob der Fehler auch zu einem Schaden geführt hat. Dazu muss man sich den Fehler wegdenken und das Verfahren hypothetisch durchspielen. Diese Arbeit ist extrem arbeitsintensiv und kostenträchtig. Zu den gesetzlichen Mindestgebühren dürfte kaum ein Anwalt bereit sein, diese Aufgabe zu stemmen.


Hat der Anwalt z.B. eine Frist versäumt,  ist der Fehler nur dann relevant,  wenn  Sie den Prozess bei Einhaltung der Frist gewonnen hätten. Wäre die Klage aus anderen Gründen  sowieso abgewiesen worden, spielt das Verschulden des Anwalts keine Rolle. Um das beurteilen zu können, muss der neu beauftragte Anwalt den Prozess (ohne Fristversäumnis) gedanklich durchspielen. Erst einmal schwierig und zeigen sie.


Wichtig:


Bleiben Sie kooperativ.

Der Haftungsfall ist peinlich. Und der Anwalt verliert das Honorar (vertraglicher Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung). 

Der Anwalt wird Ihnen trotzdem helfen wollen, um seinen Ruf nicht zu sich nicht aus beschädigen. Nur darf er aus versicherungsrechtlichen Gründen einen Schadenersatz nicht anerkennen. Er muss also  in Opposition treten. Aber gegenüber der Versicherung kann er die Sache gegebenenfalls optimiert darstellen, damit der Schaden beglichen wird. 


So gehen Sie vor:


  1. Nehmen Sie persönlich Kontakt auf.
  2. Schildern Sie den Sachverhalt kurz und knapp schriftlich. 
  3. Beziffern Sie dabei auch den Schaden.
  4. Bitten Sie um Bekanntgabe der Versicherungsdaten.
  5. Melden Sie unabhängig vom Anwalt den Anspruch bei der Versicherung an.
  6. Holen Sie Kostenschutz von Ihrer Rechtsschutz, sofern vorhanden. In der privaten Rechtsschutzversicherung ist das üblicherweise enthalten. 
  7. Lassen Sie die Sach- und Rechtslage extern prüfen. Die Details sind schwierig und brauchen unbedingt Rat des Experten. Allein kommen Sie da nicht weiter. In aller Regel dürfte sowieso Anwaltszwang bestehen. 


Ich berate und unterstütze Sie im Bedarfsfall. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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