Arbeitnehmer liegt im Krankenhaus: Ist die Kündigung zulässig? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Darf einem Arbeitnehmer gekündigt werden, während dieser im Krankenhaus liegt? Nicht allen ist das klar, und immer wieder hört man, dass eine Kündigung in diesem Fall generell unzulässig sei. Dabei ist die Antwort eindeutig: Eine Kündigung ist trotz Krankenhausaufenthalts sehr wohl zulässig!

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf Arbeitnehmer, die im Krankenhaus liegen, achten müssen, wenn sie eine Kündigung erwarten oder erhalten haben:

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erwarten, aber wegen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls ins Krankenhaus müssen, sollten nach Möglichkeit schnell dafür sorgen, dass ihr Hausbriefkasten regelmäßig geleert und wichtige Post geöffnet oder zu ihnen ins Krankenhaus gebracht wird.

Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die einen längeren Krankenhausaufenthalt, eine Reha oder eine Kur antreten: Es sollte immer jemanden geben, der private Post bearbeitet und Briefe vom Arbeitgeber oder vom Vermieter zeitnah öffnet, und einen informiert.

Arbeitgeber, die wissen, dass ein Mitarbeiter im Krankenhaus oder auf Kur ist, müssen Kündigungsschreiben gegebenenfalls dorthin schicken. Nur: Verlassen sollte man sich als Arbeitnehmer darauf nicht. Auch dann sollte man Sorge dafür tragen, dass einen wichtige Briefe aus dem Hausbriefkasten zeitnah erreichen.

Warum ist das so wichtig?

Gelangt das Kündigungsschreiben in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers, gilt die Kündigung regelmäßig als „zugegangen“. Das löst den Lauf wichtiger Fristen aus, die der Arbeitnehmer einhalten muss, falls er sich wirksam gegen die Kündigung wehren will.

Da ist zum einen die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer kann nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage einreichen.

Eine weitere wichtige Frist ist deutlich kürzer: Eine sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht ist je nach Fall nur innerhalb von etwa drei bis fünf Tagen nach der Kündigung zulässig.

Doch auch falls jemand wegen eines Krankenhausaufenthalts die Dreiwochenfrist verpasst, etwa weil er dort lange Zeit nicht ansprechbar war, bedeutet das nicht zwingend, dass eine Kündigungsschutzklage ausgeschlossen wäre.

In solchen Fällen ist die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage möglich, und zwar innerhalb einer Frist von zwei Wochen nachdem das Hindernis, das einen an der Klage gehindert hat, hier: eine Bewusstlosigkeit im Krankenhaus, weggefallen ist.

Wichtig: Arbeitnehmer, die im Krankenhaus von der Kündigung erfahren, sollten sich umgehend an einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und sich zu den Chancen einer Klage beraten lassen. Für die rechtzeitige Klageeinreichung braucht der Anwalt meist nur die Kündigung und den Namen und die Adresse des Arbeitgebers. Alles andere kann man regelmäßig nachreichen.

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