Arbeitsrechtlich abgesichert: Änderungs-Kündigung verständlich erklärt

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Die Änderungskündigung ist arbeitsrechtlich eine Form der außerordentlichen Kündigung.

Was bedeutet eine Änderungs-Kündigung?

Bei der Änderungs-Kündigung erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung für das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis. Gleichzeit bietet der Arbeitgeber dem Gekündigten einen neuen Arbeitsvertrag mit geänderten Inhalten an. Im Arbeitsrecht regelt § 2KschG die Änderungs-Kündigung. Eine Änderungs-Kündigung ist notwendig, wenn sich ein Teil des Inhalts des bestehenden Arbeitsvertrags ändert. Eine Teilkündigung ist nämlich nicht möglich.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Änderungsvertrag abzulehnen. Nur mit seiner Zustimmung ist ein neuer Vertragsschluss arbeitsrechtlich wirksam. Häufig ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers an eine umfassende Kündigung gebunden. Daher ist es für den Arbeitnehmer ratsam, genau auf den Kündigungsschutz zu achten.


Welche Formen der Änderungs-Kündigung gibt es? 

Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen folgenden Arten der Änderungs-Kündigung:

  • Personenbedingt: Der Arbeitnehmer erbringt krankheitsbedingt nicht mehr die erforderte Leistung. Mit einer Änderung des Arbeitsvertrags setzt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fort. So ermöglicht er eine weitere Beschäftigung mit geänderten Anforderungen.
  • Verhaltensbedingt: Diese ist sinnvoll, wenn die geänderten Arbeits-Bedingungen vertragswidrige Handlungen des Arbeitnehmers verhindern. Beispielsweise entzieht der Arbeitgeber den Kundenkontakt, wenn der Beschäftigte dort unangenehm auffällt.
  • Betriebsbedingt: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, nur die Bedingungen ändern sich. Zum Beispiel ist das bei einer betriebsbedingten Schließung einer Filiale notwendig. Der Arbeitnehmer ändert lediglich den Arbeitsort.


Welche Möglichkeiten hat der Beschäftigte, auf eine Änderungs-Kündigung zu reagieren? 

Dem Arbeitnehmer stehen mehrere Möglichkeiten offen, auf eine Änderungs-Kündigung zu reagieren:

  • Der Arbeitnehmer nimmt die Änderungs-Kündigung an und arbeitet unter den neuen Bedingungen.
  • Der Arbeitnehmer lehnt die Änderungs-Kündigung ab. Er hat dann die Möglichkeit, eine Änderungsschutz-Klage in die Wege zu leiten.
  • Der Arbeitnehmer nimmt das Änderungs-Angebot unter Vorbehalt an. So bleibt es ihm offen, sich dennoch gegen die Kündigung zu wehren. Gewinnt der Arbeitnehmer dann den Prozess, läuft das Arbeitsverhältnis einfach weiter. Der Beschäftigte arbeitet zu den Konditionen seines alten Arbeitsvertrags. Gewinnt jedoch der Arbeitgeber den Prozess, hat sich der Angestellte an die geänderten Vertrags-Bedingungen zu halten.


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