Architektenhaftung

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Ein Architekturbüro ist ein Ort, an dem lizenzierte Architekten gemeinsam an Projekten und an der zeichnerischen Darstellung des Gesamtentwurfs für Bauwerke arbeiten. 

Architekten befassen sich nicht nur mit Neu- und Erweiterungsbauten, sondern auch mit Modernisierung, Sanierung und Instandhaltung von Gebäuden. Sie vereinen Nutzungsanforderungen mit technischen, baurechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen und berücksichtigen dabei auch städtebauliche und ästhetische Aspekte. 

Die Arbeit eines Architekten beinhaltet die detaillierte Ausarbeitung von Ausführungsplänen unter Beachtung von Gesundheits- und Brandschutz, Energieeinsparung, Haustechnik und Klimakonzept. Zudem umfasst ihre Rolle die Planung und Koordination von Bauvorhaben, die Erstellung von Leistungsbeschreibungen, die Koordination verschiedener Gewerke und die Überwachung der Bauphase. 

Durch die Digitalisierung erweitert sich das Berufsbild des Architekten zunehmend um Techniken wie 3D-Simulationen sowie den Einsatz von Planungsapps. Architekten sind auch in der Stadt- oder Regionalplanung tätig, beteiligen sich an der Bauleitplanung, übernehmen Bauaufsichten und betreuen städtebauliche Großprojekte.

Planung, Koordination und Überwachung

Der Architekt spielt eine zentrale Rolle in der Planung, Koordination und Umsetzung eines Bauvorhabens. Nach der Erarbeitung des Entwurfs und der Schätzung der Baukosten bereitet er die Umsetzung vor, indem er den Bauantrag stellt. Er erstellt zudem Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, koordiniert die verschiedenen Gewerke und überwacht die Bauarbeiten bis hin zur Abnahme von Bauleistungen und der Dokumentation von Gewährleistungsarbeiten. 

Auch in der Stadt- oder Regionalplanung sind Architekten tätig, wo sie z.B. bei der Bauleitplanung mitwirken oder städtebauliche Projekte betreuen. Als Gutachter beurteilen sie zudem Bauschäden und den Zustand von Immobilien und können in diversen Bereichen, wie in Architekturbüros oder im öffentlichen Dienst, tätig sein. Ein Architekturbüro nimmt auf Basis der Wünsche und finanziellen Mittel des Bauherrn die Architekturplanung vor. 

Der Aufgabenbereich ist dabei breit gefächert und umfasst Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Kostenberechnungen und die Überwachung der Bauausführung. Als Interessenvertreter des Bauherrn unterstützt der Architekt diesen bereits in der Planungsphase und ist während der Bauphase der zentrale Ansprechpartner. Die genauen Aufgaben des Architekten variieren je nachdem, ob es sich um private oder öffentliche Bauherren handelt.

Wir begleiten den gesamten Bauprozess und stehen Ihnen bei aufkommenden Fragen jederzeit zur Verfügung. Architekten gehen besondere Haftungsrisiken ein, die sie durch eine Haftpflichtversicherung zu decken hoffen. Aber wie geht man damit um, wenn diese Versicherung die Zahlung verweigert? Wenn Sie als Architekt Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie sich einen juristischen Expertenrat aufsuchen.  Oft wird bei Architektenhonoraren über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die damit verbundenen Kostenberechnungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen dem Grunde und der Höhe nach diskutiert. Bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Architektenhonorars, aber auch bei der Anzweifelung der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kosten stehen wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg kompetent und mit viel Engagement zur Seite.

Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 19 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Wir bieten auch eine digitale Beratung an. Wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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