Argentinien-Anleihen: Reserven von 45 Mrd. $ bei der BIS deponiert

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In zahlreichen Fällen ist der argentinische Staat verurteilt worden, Forderungen aus Argentinien-Anleihen an deutsche Anleger zurückzuzahlen. Zunächst war die Zuständigkeit deutscher Gerichte umstritten gewesen. Es ging bei der Zwangsvollstreckung um die Frage des finanziellen Staatsnotstandes, der Staatsimmunität und andere Fragen. Festgestellt wurde letztlich vom OLG Frankfurt a. M., dass der argentinische Staat gegenüber deutschen Anlegern in Staatsanleihen hafte wie jeder andere Schuldner.

Große Teile ihrer Kapitalreserven hat die argentinische Zentralbank an die in Basel ansässige Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) transferiert. Nach Argentiniens Umschuldung im Jahre 2005 wurde dieser Transferprozess intensiviert. Die argentinischen Staatsschulden belaufen sich auf rund 80 Milliarden $, ca. 45 Milliarden $ befinden sich in der Schweiz.

Der internationale Gerichtsstand gegen ausländische Graumarktakteure kann bei Vorliegen der entsprechenden Behauptungen, die richtig sein müssen, ohne dass sie zu beweisen sind, auch in Deutschland legal begründet werden. Es besteht so ein Ansatz, dass Geschädigte zu ihrem Geld kommen. Auch Teilentschädigte sollten weitere Möglichkeiten prüfen lassen. Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, erteilen entsprechende Auskünfte unter 0421/321121.


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