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Arzthaftung nach Behandlungsfehler: Kosten und Schadensersatz

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Ärztliche Behandlungs- und Pflegefehler verursachen beträchtliche Kosten. Diese haben teilweise lebenslange finanzielle Auswirkungen. Geschädigte haben gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz. Allgemein gesprochen geht es darum, dass der schädigende Arzt Nachteile ausgleichen muss, die geschädigte Patienten im Vergleich zu gesunden Menschen haben. Sämtliche Kosten müssen erstattet werden. Hier geht es also um sogenannten materiellen Schadensersatz. Sollten Ihnen andere Kosten tatsächlich entstehen, müssen diese auch erstattet werden.

Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall

Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall dürften jeweils die größten Kostenpositionen darstellen. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und noch langer Lebenszeit übersteigen diese Ansprüche regelmäßig sogar das Schmerzensgeld. Daher haben wir hierfür separate Rechtstips erstellt.

Pflegekosten

Gerade Opfer schwerer Behandlungsfehler benötigen Pflege bis zum Lebensende. Die Pflegeversicherung zahlt für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit") für die Versorgung mit einem ambulanten Pflegedienst monatlich einen Betrag von aktuell € 1.612,--. Wir helfen Ihnen auch im Rahmen unserer sozialrechtlichen Dienstleistungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Pflegeversicherung.

Der Betrag der Pflegeversicherung reicht oft nicht aus. Außerdem ist es denkbar, dass ein Pflegeheim nicht mehr vermieden werden kann. Die Pflegeversicherung deckt die Heimkosten nicht vollständig ab. Die Lücke zwischen Zahlung der Pflegeversicherung und tatsächlichen Heimkosten stellt einen ersatzfähigen Schaden dar. Auch hier sorgen wir dafür, dass Ihnen so keine finanziellen Nachteile entstehen, oder Sie sogar zum Sozialfall werden. Hier ist es aber wichtig zu wissen, dass die Kosten ambulanter Pflegedienste auch dann erstattet werden müssen, wenn diese insgesamt höher sind als ein Heim kosten würde. Sie müssen sich also nicht in ein Pflegeheim abschieben lassen.

Unterhaltsschaden

Wenn ihr Ehegatte oder Lebenspartner infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers stirbt, erleiden Sie einen Unterhaltsschaden. Dieser muss dem Grunde nach erstattet werden. Zur Berechnung benötigen wir konkrete Angaben von Ihnen. Auch hier halten wir einen entsprechenden Fragebogen bereit, damit Sie nichts vergessen können. Wir müssen dabei verschiedene Faktoren einbeziehen, wie etwa den Lebensstandard vor dem Todesfall, vorhandene Rücklagen oder die Klärung der Frage, ob der Verstorbene Allein- oder Hauptverdiener der Familie war.

Aufwendungen und Hilfsmittel

Nach einem ärztlichen Kunstfehler ist ihr Leben nicht mehr dasselbe wie vorher. Tätigkeiten, die Ihnen früher leicht fielen, benötigen vielmehr Zeit oder verursachen heute Schmerzen. Hilfsmittel erleichtern diese neuen Beschwernisse. Natürlich kosten sie Geld. Mitunter sind sie sogar sehr teuer. Der schädigende Arzt oder das Krankenhaus müssen alle notwendigen Aufwendungen ersetzen, die Ihnen durch körperliche Behinderungen zusätzlich entstehen. Hier nun einige Beispiele:

  • Arbeitsmaterial, z.B. verstellbare Schreibtische,
  • behindertengerechter Umbau des eigenen Pkw,
  • Aufzug und Treppenlift,
  • Behindertenwerkstatt,
  • Diäten und Kosten für eine aufwendige Ernährung,
  • Fahrtkosten Ihrer Angehörigen für Besuche im Krankenhaus,
  • Fahrtkosten von Begleitpersonen zu Arzt, Rehabilitation oder kulturellen Veranstaltungen,
  • regelmäßig erforderliche Massagen,
  • Kuren und Rehabilitationsaufwendungen,
  • Mehraufwand für Bekleidung und Pflegemittel,
  • Mehraufwand von Strom-, Heiz- und Wasserkosten,
  • Orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle und ähnliches,
  • behindertengerechter Umbau der Wohnung und Herstellung von Barrierefreiheit, Verbreiterung von Türen, Badewannenlifter, spezielle Bodenbeläge,
  • Umzugskosten,
  • Mehrkosten für eine größere Wohnung,
  • Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus, Arztbesuchen und Heilmitteln,
  • Nachhilfeunterricht für Kinder,
  • elektronische Schreibhilfen,
  • Kosten für den Besuch von Fitnesscentern,
  • therapeutischer Reitunterricht

Die Liste ist nicht abschließend. Entscheidend ist nur, dass die Kosten tatsächlich entstehen. Eine fiktive Schadensberechnung findet hier nicht statt. Daher folgender Rat:

Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig!

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