Arzthaftung

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Frage:

Durch meine Schilddrüsen-OP wurden meine Stimmbänder geschädigt. Ich kann nur noch flüsternd sprechen. Kommt Schadenersatz in Betracht?

Antwort:

Bei einer Schilddrüsen-OP/Struma-Resektion kann es typischerweise zu einer Schädigung der Stimmbänder kommen. Der Stimmbandnerv kann bei der Operation z. B. gequetscht oder durch die OP-Instrumente durchschnitten worden sein.

Der Operateur ist deshalb verpflichtet, den Stimmbandnerv während der OP darzustellen, also den Verlauf des Nerves während der OP sichtbar zu machen. Unterlässt er dies und kommt es zur Schädigung, liegt regelmäßig ein Behandlungsfehler vor.

Vor der Operation ist der Patient zwingend über das Risiko der Schädigung des Stimmbandnerves aufzuklären. Dies gilt verstärkt, sollte es sich um eine wiederholte Schilddrüsen-OP handeln, da sich das Risiko der Stimmbandschädigung auf Grund der vorhandenen Vernarbung deutlich erhöht.

Bei Ihnen wäre also zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsfehler vorlag. Wenn ja, steht Ihnen Ersatz des entstandenen Schadens einschl. Schmerzensgeld zu.



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