Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehldiagnostiziertes akutes Subduralhämatom

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Landgericht Erfurt - vom 01. April 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehldiagnostiziertes akutes Subduralhämatom,
LG Erfurt, Az.: 10 O 564/12

Chronologie:
Der Kläger wurde komatös und mit einem Hämatom unter dem linken Auge in die Notaufnahme bei der Beklagten transportiert. Trotz des erheblich beeinträchtigten Gesundheitszustandes unterließen die Mediziner vor Ort eine genauere Diagnose. Der Kläger wurde wieder entlassen. Erst am Folgetage diagnostizierten Ärzte einer Universitätsklinik anhand eines Kontroll-MRTs ein akutes Subduralhämatom, das sofort operativ entfernt wurde. Es bestand Lebensgefahr.

Verfahren:
Das Landgericht Erfurt hat ein unfallchirurgisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der befasste Gutachter stellte in seiner persönlichen Anhörung heraus, dass der Beklagten ein grober Fehler bei der Befunderhebung unterlaufen sei. Da es zu erheblichen Folgeschäden nicht gekommen ist, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 10.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grobe Befunderhebungsmängel führen im Arzthaftungsprozess zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr, mit der Folge, dass der Patient den Prozess in der Regel nicht mehr verlieren kann. Da die Folgeschäden in der vorliegenden Sache nicht von erheblicher Relevanz sind, ist der angebotene Vergleichsbetrag durchaus als angemessen anzusehen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.


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