Auch Unternehmen und Handwerker sind vom Abgasskandal betroffen

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Es scheint, als würde der Rückruf der Mercedes-Sprinter kurz bevorstehen. Doch auch Nutzfahrzeuge anderer Hersteller wurden manipuliert.

Seit Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 scheint das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) konstant mit der Überprüfung der Fahrzeuge beschäftigt zu sein. Stand anfangs noch nur die Volkswagen AG im Fokus, laufen die Ermittlungen nun auch gegen Audi, Porsche, Mercedes und Co. Und erhielten bisher vornehmlich Privatpersonen Rückrufe des KBA, ist davon auszugehen, dass die ersten Briefe bald auch Unternehmen erreicht.

Denn mittlerweile ist davon auszugehen, dass auch bei Nutzfahrzeugen wie den Sprinter-Modellen der Fahrzeughersteller manipuliert und eine Abschalteinrichtung eingebaut wurde, die den Ausstoß des Stickstoffs unter bestimmten Bedingungen reguliert. Aktuell prüft das Kraftfahrt-Bundesamt, ob eine Rückrufaktion für den Mercedes-Benz-Sprinter der Daimler AG angeordnet werden muss.

Sollten Sie also Handwerker oder Unternehmer sein und Dieselnutzfahrzeuge besitzen, sollten Sie sich an einen im Abgasskandal versierten Anwalt wenden. Gern können Sie sich auch direkt mit uns, SH Rechtsanwälte mit Sitz in Essen, Kontakt aufnehmen.

SH Rechtsanwälte ist Ihr Ansprechpartner im und um das Ruhrgebiet herum, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Automobilhersteller geht. Wir haben schon zahlreiche Mandanten vor Gericht vertreten und die Rückabwicklung des Autokaufes erstritten. Wenn auch Sie unsere Unterstützung im Dieselskandal möchten, können Sie sich gern telefonisch an uns wenden oder unser Schnelle-Hilfe-Formular auf www.diesel-zurückgeben.de nutzen. Die Prüfung Ihrer Ansprüche ist kostenlos und unverbindlich.


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