Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen: Wichtige Änderungen beim Friendly Nations Visum

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Wenn Sie erwägen, eine Aufenthaltserlaubnis in Panama durch das Friendly Nations Visum zu erhalten, beachten Sie, dass gestern durch die Veröffentlichung des Exekutivdekrets Nr. 197 die Anforderungen des Friendly Nations Visums geändert wurden:

Die anstehenden Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Das Friendly Nations Visum wird in einen zweistufigen Antrag verwandelt. Das bedeutet, dass der/die Antragsteller wie bisher einen Antrag durch einen panamaischen Anwalt einreichen müssen. Sobald der Akt bearbeitet und der Antrag genehmigt wurde, wird dem/den Antragsteller(n) eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei (2) Jahre erteilt. Bisher konnte man mit einer einzigen Antragstellung eine Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Jetzt müssen alle Antragsteller nach zwei Jahren einen zweiten Antrag stellen und dabei praktisch die gleichen Dokumente einreichen, die im ersten Antrag verlangt wurden (mit Ausnahme der staatlichen Antragsgebühren und der Kaution für die Rückführung), um ihre dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Panama zu bekommen.
  2. Die zweite Änderung bezieht sich auf den Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit in Panama und den Nachweis der finanzielle Zahlungsfähigkeit. Bis jetzt war es notwendig, ein Bankkonto in Panama zu eröffnen und eine panamaische Gesellschaft zu gründen, um diese Anforderungen zu erfüllen (obwohl die Details in den letzten Jahren ständig geändert wurden). Das Bankkonto wurde als Voraussetzung abgeschafft, ebenso wie die Verpflichtung, eine panamaische Gesellschaft zu haben, um die Absicht zu demonstrieren, eine wirtschaftliche Tätigkeit in Panama auszuüben. Nun müssen Sie, sofern Sie kein garantiertes Jobangebot von einer panamaischen Firma haben, eine Immobilieninvestition in Panama über einen Mindestbetrag von 200.000 USD$ nachweisen, um sich für das Friendly Nations Visum zu qualifizieren.

Welche Dokumente benötige ich, um mich für das NEUE Visum der freundlichen Länder zu qualifizieren?

Hier haben wir die detaillierten Anforderungen für Sie aufgelistet:

  • Drei (3) Passfotos.
  • Unterlagen, die den Grund für die Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung belegen, was auf zwei Arten erfüllt werden kann:

Option 1 - Jobangebot: Sie haben ein konkretes Jobangebot in Panama und ein Unternehmen in Panama will Sie als Arbeitnehmer einstellen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber der Einwanderungsbehörde diverse Dokumente vorlegen, z. B.: Anstellungsschreiben, Handelsregisterauszug des Unternehmens, Gewerbeerlaubnis usw. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen außerdem eine Arbeitserlaubnis über das Arbeitsministerium beantragen. 

Option 2 - aus Investitionsgründen in Immobilien: Der Antragsteller muss in eine Immobilie in Panama mit einem Mindestwert von zweihunderttausend Dollar (US$200.000,00) investieren.

  • Falls Sie einen Antrag als Familie mit Kindern oder Ehepaar stellen wollen, müssen Sie auch eine Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunde der (minderjährigen) Kinder einreichen, um das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, zusammen mit einem Nachweis des Wohnsitzes in Panama und einer vom Hauptantragsteller unterzeichneten Haftunserklärung. Denken Sie daran, dass die Heirats- und/oder Geburtsurkunde ordnungsgemäß per Apostille (oder durch das panamaische Konsulat in Ihrem Heimatland) beglaubigt, sowie von einem zugelassenen Dolmetscher in Panama ins Spanische übersetzt sein muss.
  • Die generellen Anforderungen bleiben gleich: Alle volljährigen Antragsteller müssen u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis (ordnungsgemäß mittels Apostille oder durch das panamaische Konsulat in Ihrem Land beglaubigt und von einem lizenzierten Dolmetscher in Panama ins Spanische übersetzt), eine Kopie des vollständigen Reisepasses, ein Gesundheitszeugnis und die staatliche Antragsgebühren (250USD$) sowie die Rückführungskaution (800US$) präsentieren.  

Ich habe meinen Friendly Nations Visumsantrag bereits für Juni geplant. Was muss ich jetzt tun?

Die Änderungen und neuen Anforderungen werden im August 2021 in Kraft treten. Alle Klienten, die vor diesem Datum ihren Antrag einreichen wollen, erhalten eine Daueraufenthaltsgenehmigung, indem sie die bisherigen Anforderungen erfüllen (Bankkonto, panamaische Firma etc.). Gemäß dem Gesetz wird die Regierung alle Aufenthaltsgenehmigungen respektieren, die bereits erteilt wurden oder sich in Bearbeitung befinden. Nach August wird bei der Beantragung eines Visums im Rahmen der Freundlichen Länder ein zweistufiger Antrag erforderlich sein, und die neuen Anforderungen (Jobangebot oder Immobilieninvestition) müssen erfüllt werden.


Nachtrag 23. Juni 2021: Aufgrund der grossen Nachfrage für das “alte” Friendly Nations Visums nehmen wir derzeit keine weiteren Aufträge für Juli bzw. August entgegen. Ab September begleiten wir Sie gerne bei der Abwicklung und Antragstellung im Rahmen des “neuen” Friendly Nations Visums.

Foto(s): Gaceta Oficial Digital de Panamá // https://www.gacetaoficial.gob.pa


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