Ausweitung des Abgasskandals auf Benziner-Motoren?

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Die Abgasmanipulationen im Hinblick auf Diesel-Fahrzeuge sind nunmehr hinlänglich bekannt. Nunmehr sollen  auch Otto-Motoren bei der Volkswagen-Tochter Audi von dem Abgasskandal betroffen sein. 

In einem Verfahren gegen die Audi AG vor dem Landgericht Offenburg soll ein Gerichtsgutachten eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Audi Q5 TFSI 2.0, Baujahr 2015 mit der Euro-Abgasnorm 6 festgestellt haben.  

  • Unzulässige Abschalteinrichtung 

In dem benannten Verfahren soll der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen sein, dass sich der Abgasausstoß bei Lenkeinschlägen ändert. Dabei drängt sich der Verdacht auf, dass das Fahrzeug anhand der Lenkbewegungen erkennt, ob es sich auf dem Prüfstand befindet, um sodann die Motorsteuerung in den Testmodus umzuschalten. Dabei wird der Abgasausstoß deutlich reduziert. 

Eine in dieser Art und Weise programmierte Motorsteuerung würde eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 3 Nr. 10, 5 VO 715/2007 (EG) darstellen, da ein bestimmter Parameter ermittelt wird (eben die Lenkradbewegung), um die Funktion des Emissionskontrollsystems zu verändern bzw. abzuschalten. 

  • Emissionsausstoß

Nach den Ausführungen des Gutachters soll der Ausstoß von Kohlenmonoxid im realen Straßenverkehr um 60 % und der Ausstoß von Stickoxiden um 24 % ansteigen – im Ergebnis betrüge der Ausstoß 80 mg/km.

Damit wäre sowohl der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert von 60 mg/km der Schadstoffklasse Euro 6, als auch die Herstellerangaben der Audi AG deutlich überschritten. 

In Deutschland liegt zwar bislang kein Rückruf der jeweiligen Benziner durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor. In den USA hingegen laufen bereits seit dem Jahr 2017 Untersuchungen der Umweltbehörde dahingehend, ob die Audi AG eine unzulässige Lenkwinkelerkennung in ihren Fahrzeugen verbaut hat, die zu einer Veränderung der Abgaswerte im Prüfmodus führt. 

  • Ihre Rechte 

Sollte sich in dem laufenden Verfahren der Verdacht gegen die Audi AG bestätigen, dass jene eine unzulässige Zykluserkennung auch in den Benzin-Motoren eingesetzt hat, so stünden Ihnen als Käufer Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG als Herstellerin des Fahrzeugs und gegebenenfalls Gewährleistungsrechte gegen den Händler Ihres Fahrzeuges zu. 

 Ein Schadensersatzanspruch in vergleichbaren Fällen würde sich beispielsweise wie folgt berechnen lassen: 

z. B. Kaufpreis = 42.900,00 EUR und bisher gefahren km =59.580 km

Berechnungsgrundlage: 

(Kaufpreis x gefahrene km) / 300.000 km = 8.519,94 EUR (Wertersatz) Kaufpreis 42.900,00 EUR Abzgl. Nutzungswertersatz 8.519,94 EUR

Gesamtschaden: 34.380,06 EUR

Wir haben unsere Mandantschaft bereits in zahlreichen Individual-Verfahren gegen die Autohersteller erfolgreich vertreten und Schadensersatzzahlungen erstreiten können. 

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