Autofahren und Cannabis

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Die Teillegalisierung von Cannabis ist da – und sie wirft zahlreiche Fragen auf. Eine davon betrifft das Fahrerlaubnisrecht.

I.

Der Grenzwert für das Führen eines Fahrzeuges liegt aktuell bei einem Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Dieser niedrige Grenzwert weist zwar einen Konsum nach, bedeutet aber nicht unbedingt eine Beeinträchtigung des Fahrers; dennoch hat sich diese Grenze in der Rechtsprechung verfestigt. Wird man mit einem höheren Wert am Steuer erwischt stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Führerschein?

Über die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Rechtsgrundlage. Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 dieser Verordnung verneint im Regelfall eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine missbräuchliche Einnahme von Cannabis vorliegt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können.

Gerät man also mit einer THC-Blutkonzentration über dem Grenzwert in eine Kontrolle, konnte der beeinträchtigende Cannabiskonsum offenbar nicht vom Führen des Kraftfahrzeuges getrennt werden; auch wenn keine Ausfallerscheinungen aufgetreten sind. Eine Fahreignung ist dann grundsätzlich aufgehoben.

In welchen Fällen Eignungszweifel infolge der Rauschfahrt durch ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) geklärt werden müssen, regelt § 13a der FeV.

Ist eine Fahreignung nicht mehr gegeben, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

II.

Angesichts der Teillegalisierung soll der zuvor genannte Grenzwert zukünftig (juristisch: de lege ferenda) angehoben werden. Nach dem Vorschlag der von Volker Wissing beauftragten Expertenkommission soll der absolute Grenzwert für das Führen eines Kraftfahrzeuges nun auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ansteigen. Diese Grenze sei konservativ niedrig und wohl vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Für den Konsumenten bleibt dennoch das Risiko der Einschätzbarkeit. Wie lange nach dem Konsum liegt der Wert über 3,5 ng/ml? Nach dem Rauchen eines Joints können die Werte im Blut kurzzeitig auf über 100 ng/ml ansteigen; zudem ist die Abbaukurve kompliziert und von vielen in der Person des Konsumenten liegenden Faktoren abhängig. Einen – wie beim Alkohol herangezogenen – linearen Abbauwert von mindestens 0,1 Promille pro Stunde gibt es nicht.

Ist man morgens fahrtüchtig, wenn man am Vorabend einen Joint konsumiert hat? Darf man möglicherweise noch am selben Abend fahren? In diesem Zusammenhang sei an die Äußerung des ehemals bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein erinnert, dass man nach zwei Maß Bier noch fahren könne. Kurz darauf revidierte er, die Äußerung sei nicht bierernst gewesen.

Am Ende des Tages bleiben enorme Risiken für den, der Cannabis konsumieren und regelmäßig Auto fahren möchte. Aus diesem Grund stellen wir uns auf eine Reihe von Streitigkeiten mit den Fahrerlaubnisbehörden ein. Sind Sie betroffen, helfen wir gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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