Autokauf – was gibt es zu beachten?

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Ich möchte mir ein gebrauchtes Auto kaufen – worauf muss ich achten?

Wenn Sie sich ein gebrauchtes Auto zulegen wollen, sollten Sie zuerst überlegen, ob es Ihnen wichtiger ist, den Wagen möglichst günstig von einem Privatmann zu kaufen, oder ob Sie durch den Kauf des Gebrauchten bei einem Händler gegen einen etwas höheren Kaufpreis auch eine gewisse Sicherheit mit einkaufen wollen.

Welche Unterschiede zwischen dem Kauf vom Privatmann oder vom Händler bestehen und welche Ansprüche Sie haben, wenn Mängel auftreten, erläutert dieser Artikel.

Macht es einen Unterschied, ob ich das Auto privat kaufe oder bei einem Händler?

Es gibt durchaus Unterschiede, da der Privatmann im Gegensatz zum Händler die Gewährleistung ausschließen kann und Sie vielleicht nach dem Kauf keine Ansprüche gegen den Verkäufer haben, wenn der Wagen Mängel hat.

Während Sie beim Händler für das gleiche Fahrzeug etwas mehr Geld bezahlen müssen als bei einem Privatmann, kaufen Sie bei dem Händler allerdings die Sicherheit mit ein, dass dieser bei einem gebrauchten Fahrzeug mindestens ein Jahr Gewährleistung für Mängel am Fahrzeug geben muss, die beim Kauf vorhanden waren.

Welche Ansprüche habe ich, wenn das Fahrzeug Mängel hat?

Beim Kauf vom Händler stehen Ihnen die üblichen Gewährleistungsrechte zu. D.h., Sie haben gegen den Händler bei einem Mangel zunächst den Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nacherfüllung (anderes Auto). Möglicherweise sind Sie auch berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder wenigstens den Kaufpreis zu mindern. Daneben können zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Händler bestehen.

Beim Privatmann wird es schwierig, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn diese zulässig im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden. Der Privatmann kann generell im Kaufvertrag vereinbaren, dass er für Mängel am Fahrzeug nicht haftet. Dieser Gewährleistungausschluss muss aber im Kaufvertrag stehen. Findet sich im Kaufvertrag keine ausdrückliche Formulierung, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, haftet auch der Privatmann für die Mängel am Auto.

Gibt es auch Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Privatmann?

Ja, auch der Privatmann haftet unter engen Voraussetzungen für Mängel am Fahrzeug, wenn er entweder die Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat, oder wenn er Ihnen einen Mangel, von dem er wusste, arglistig verschwiegen hat. Nur wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, haftet der Verkäufer des Fahrzeugs für die Mängel am Auto.

Darf der Händler im Kaufvertrag auch die Gewährleistung ausschließen?

Wenn Sie als Privatperson (Verbraucher) beim Händler einen PKW kaufen, darf dieser die Gewährleistung nicht ausschließen. Jeder Händler ist dazu verpflichtet, bei einem Geschäft mit einem Verbraucher wenigstens für ein Jahr Gewährleistung auf die gebrauchte Sache einzuräumen.

Wie lange haftet der Händler für Mängel?

Gewährleistungsansprüche bestehen normalerweise für zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen darf der Händler allerdings den Gewährleistungsanspruch auf ein Jahr reduzieren. Auch hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag erforderlich. Wenn der Händler keine Einschränkung vornimmt, haftet er auch bei gebrauchten Fahrzeugen zwei Jahre für die Mängel. Während die Beschränkung auf ein Jahr zulässig ist, ist ein kompletter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unzulässig.


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