Autokreditvertrag: Widerrufsrecht bei Finanzierung

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 5. Mai 2017 veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Verbraucherinformation zu fehlerhaften Autokreditverträgen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, besteht die Möglichkeit, sich aus dem Kreditvertrag ohne Wertverlust zu lösen. Wie die Stiftung Warentest herausgefunden haben soll, sind zahlreiche Kreditverträge widersprüchlich und unvollständig verfasst.

Die Widerrufsfrist eines Kreditvertrags beträgt 14 Tage. Sind allerdings fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung erkennbar, besteht für die Verträge nach dem 10. Juni 2010 ein ewiges Widerrufsrecht, sodass auch Jahre später noch erfolgreich widerrufen werden kann.

Bei einem Widerruf erhält der Verbraucher die Anzahlung, die bezahlten Raten, zurück und ist nicht mehr an den Vertrag gebunden. Er muss jedoch im Gegenzug das Fahrzeug übergeben. Wie die Stiftung Warentest erläutert, sollen Verbraucher mit Verträgen vom 12. Juni 2014 keine Nutzungsentschädigung leisten, sodass ein möglicher Widerruf sehr lukrativ sein könnte.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Verbraucher sollten anwaltlichen Rat einholen und ihre Widerrufsbelehrung auf fehlerhafte, widersprüchliche oder verwirrende Angaben prüfen lassen, um gegebenenfalls Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht zu machen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf unserer Homepage gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema