AXA Immoselect wird aufgelöst – Anwälte informieren, Schadensersatzansprüche der Anleger möglich

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Die Rettung eines weiteren offenen Immobilienfonds ist gescheitert: AXA Investment Managers teilte am Mittwoch mit, dass der AXA Immoselect abgewickelt werden muss. Am Ende waren die liquiden Mittel des AXA Immoselect deutlich zu gering, um die erwarteten Rückgabewünschen der Anleger bedienen zu können. Zwar versuchte der AXA Immoselect über die letzten zwei Jahre, in denen der Fonds geschlossen war, sein Bargeld für eine eventuelle Wiedereröffnung zu erhöhen, doch konnte der AXA Immoselect nur eine Liquiditätsquote von rund 10 % anreichern.

Experten sind der Ansicht, dass für eine nachhaltige Wiedereröffnung aber eine Liquidität von mindestens 25-30 % notwendig ist, da nur in diesem Fall ausreichend Kapital für die Abzugswünsche der Anleger zur Verfügung stehen würde. Bei einer Öffnung unter dieser Quote läuft der offene Immobilienfonds Gefahr, direkt wieder in Schieflage zu geraten. Aus diesem Grunde sah das Management des AXA Immoselect die Abwicklung des Fonds als einzige Möglichkeit an.

Die ordentliche Abwicklung des AXA Immoselect wird nun in den nächsten drei Jahren vollzogen werden. In dieser Zeit muss der AXA Immoselect sein Immobilienvermögen verkaufen, sodass aus den Verkaufserlösen Abschlagszahlungen an die Anleger geleistet werden können. Hierbei sollen diese eine erste Ausschüttung im April 2012 erhalten.

Anleger des AXA Immoselect haben folglich erhebliche Verluste zu befürchten. Wie hoch nämlich die Auszahlungen an sie sein werden, ist von vielen Faktoren abhängig und kann demnach noch nicht beziffert werden. Wollen Anleger ihre Anteile an dem AXA Immoselect schon vorzeitig an der Börse verkaufen, so müssen sie mit massiven Abschlägen rechnen. Es lohnt sich also für die Anleger des AXA Immoselect, ihre Ansprüche gegen Banken und Berater aus einer eventuell fehlerhaften Anlageberatung von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Eine Falschberatung ist gegeben, wenn Anlegern die Risiken des AXA Immoselect bei den Beratungsgesprächen verschwiegen wurden. Oftmals wurde die Anlage an dem AXA Immoselect als besonders sicher empfohlen; auch dies kann mit Blick auf die Abwicklung des Fonds nur als krasse Falschberatung gewertet werden. Weiterhin machen sich Banken und Berater auch dann schadensersatzpflichtig, wenn sie dem Anleger Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen haben, die sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Anleger sollten sich also umgehend anwaltlich beraten lassen, da nur dies eine effektive Möglichkeit darstellt, sich von den Verlusten aus der Abwicklung des AXA Immoselect zu befreien.

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