B4H Brennstoffzelle4Home GmbH insolvent

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Der Wärmepumpenhersteller  B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.

Die B4H Brennstoffzelle4Home mit Sitz in Guben in der Nähe von Berlin bietet seit 2015 nachhaltige Energiesysteme an und vertreibt u.a. unter dem Markennamen VISSOLAR Wärmepumpen und andere Systeme für eine klimafreundliche Energieversorgung.

Das Geschäft mit Wärmepumpen und nachhaltigen Energiesystemen sollte heutzutage gut laufen, könnte man meinen. Doch die weitreichende Umstellung bei der Förderpraxis für Wärmepumpen habe die B4H in eine schwierige wirtschaftliche Lage im Hinblick auf die Liquidität gebracht, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung mit. Die Umstellungen der Förderbedingungen hätte bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung gesorgt. Insgesamt halte die Entwicklung viele Hauseigentümer vom Kauf einer Wärmepumpe ab, so dass das Neugeschäft nahezu zum Erliegen gekommen sei, teilte die B4H mit. Der Geschäftsbetrieb werde bis auf weiteres fortgesetzt.

Erst 2023 hatte die B4H eine Anleihe (Vissolar-Anleihe) mit einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN: DE000A351N89 / WKN: A351N8). Anleger haben bislang rund 4,5 Millionen Euro investiert. Dabei ist die Anleihe mit 9 Prozent jährlich verzinst. Die Zinszahlungen sollten halbjährlich jeweils zum 25. Februar und 25. August erfolgen. Im August 2028 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger jedoch befürchten, dass es zu keinen Zins- und Rückzahlungen kommt. Ihr investiertes Geld steht im Feuer. Forderungen beim Insolvenzverwalter können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist.

„Um finanzielle Verluste abzuwehren, können Anleger aber auch jetzt schon prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. „Sind die Anlageberater ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anleihe-Anlegern für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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