Bank sperrt Konto wegen Geldwäschegesetz 2024?

  • 9 Minuten Lesezeit
Bank sperrt Konto wegen Geldwäsche

Ihre Bank sperrt Ihr Konto aufgrund vom Geldwäschegesetz und Sie können nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen. Ein geldwäscherechtlicher Verdacht gegen Sie ist eine ernste Angelegenheit. Es drohen strafrechtliche Ermittlungen.

Hilfe erhalten Betroffene unverzüglich unter:

konto-gesperrt.de

Sie sollten sich sofort bezüglich der Kontosperre anwaltlich vertreten lassen. Ihr Rechtsanwalt ist idealerweise auf das Geldwäschegesetz spezialisiert. Einerseits muss auf die Freischaltung des Kontos hingewirkt werden, andererseits der Geldwäscheverdacht möglichst ausgeräumt werden.

Update vom 07.12.2023: Aus aktuellem Anlass habe ich meine Erfahrungen mit Kontosperren für 2023 nachfolgend für Sie zusammengefasst. Die bittere Realität ist, dass wir allmählich in eine „hochautomatisierte Welt“ eintreten, in der die Einzelfallgerechtigkeit leidet. Doch wir können uns wehren.

Update vom 20.04.2024: Kürzlich hat mich das Handelsblatt um eine Stellungnahme gebeten - denn anscheinend "drehen die Banken durch" und sperren wie im Wahn die Konten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Mittlerweile kann das Verhältnis zwischen Kundschaft und Bank als "deutlich unterkühlt" bezeichnet werden. Hier ist der Link zu meinem Auftritt im Handelsblatt.

Geldwäschegesetz: weshalb die Bank das Konto sperrt!

Die Gesetzgebung zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich in letzter Zeit abermals verschärft. Hierdurch sind Banken rechtlich verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu überprüfen und gegebenenfalls das Konto zu sperren. 

Zu den ungewöhnlichen Transaktionen zählen Bargeldeinzahlungen, ungeklärte Geldeingänge und Überweisungen. Insbesondere Auslandsüberweisungen können problematisch sein. Doch auch Inlandstransfers, die nicht einem normalen Kundenverhalten gleichen, lösen den „Alarm“ innerhalb einer Bank aus. 

Meint die Bank es überhaupt "böse"?

Aufgrund vom Geldwäschegesetz muss eine Bank in vielen Fällen zunächst Rücksprache mit der eigenen Kundschaft halten. Es wird dann konkret danach gefragt, woher dieses oder jenes Geld auf Ihrem Konto kommt. 

Gemäß §§ 10 ff. Geldwäschegesetz sind seitens der Bank gewisse Sorgfaltspflichten gegenüber der Kundschaft vorgeschrieben. Üblicherweise wird ein Konto nicht ohne Grund gesperrt, sondern der Grund wird womöglich nicht transparent mitgeteilt. 

Auf einen Blick!

  1. Bank sperrt Konto wegen Geldwäschegesetz?
  2. Sofort Rechtsanwalt kontaktieren.
  3. Keine weiteren Einzahlungen oder Auszahlungen versuchen. 
  4. Nicht hilfreich: wütende Mails an die Bank schreiben.
  5. Bisherige Kommunikation mit der Bank speichern.

Nach einer solchen Kontosperrung aufgrund vom Geldwäschegesetz ist damit zu rechnen, dass die Bank Ihr Konto zeitnah kündigen wird. Ist Ihr Konto gekündigt worden, gilt die gesamte Geschäftsbeziehung als endgültig beendet. Doch auch gegen eine unrechtmäßige Kontokündigung können juristische Maßnahmen ergriffen werden.

Beispiele zum Geldwäschegesetz: in welchen Fällen die Bank das Konto sperrt!

Es gibt viele Konstellationen, in denen eine Kontosperre aufgrund vom Geldwäschegesetz verhängt werden kann. Für Betroffene ist es hilfreich, als erste Orientierung einiges an Wissen diesbezüglich aufzubauen. 

Beispiel 1: Ein Neukunde einer Bank zahlt 6.000 Euro Bargeld auf sein Konto ein. Gemäß des Geldwäschegesetzes und der Vorgaben der Finanzaufsicht gilt für Bargeldeinzahlungen von neuer Kundschaft ein Limit von 2.500 Euro

Einzahlungen darüber müssen seitens der Bank abgefragt und überprüft werden. Liefert die neue Kundschaft keine handfesten Nachweise über die Herkunft dieses Bargeldbestands, muss die Bank reagieren und wird eine Kontosperrung veranlassen.

Weitere Beispiele zum Geldwäscheverdacht

Beispiel 2: Ein Bestandskunde einer Bank erhält plötzlich eine Überweisung aus dem fernen EU-Ausland über 300.000,00 Euro. Aufgrund der Höhe des Betrags ist die Bank angehalten, eine solche Transaktion zumindest kritisch zu beleuchten (vgl. § 15 Geldwäschegesetz). Als der Kunde auf die Nachfrage der Bank nicht antwortet, wird eine Geldwäscheverdachtsmeldung eingereicht. Die Bank sperrt im Folgenden das Konto.

Beispiel 3: Eine Kundin erhält von zahlreichen Personen unterschiedliche Geldeingänge in regelmäßigen Abständen. Bankenintern wird ein gewisses Muster hinter diesen Einzahlungen erkannt, sodass die Transaktionen geprüft werden. Auf Rückfrage der Bank reagiert die Kundin ausweichend. Die Bank muss aufgrund vom Geldwäschegesetz handeln: den Vorfall melden (vgl. § 43 Geldwäschegesetz) und das Konto sperren (vgl. § 46 Geldwäschegesetz).

Was Betroffenen bei einer Kontosperrung aufgrund vom Geldwäschegesetz droht!

Es sind viele weitere Fallbeispiele denkbar. Grundsätzlich gilt, dass ein ungewöhnliches Transaktionsverhalten den Verdacht gemäß Geldwäschegesetz begründen kann. Einer Bank bleibt aufgrund rechtlicher Vorschriften nichts anderes übrig, als die Transaktionen konkret zu hinterfragen und Maßnahmen zu ergreifen. 

Da die Bank das Konto ohne Ankündigung sperrt, kommt die Kontosperrung für Betroffene völlig überraschend. Dass das eigene Konto gesperrt worden ist, weil ein Geldwäscheverdacht im Raum steht, ist nur eines der vielen Probleme. 

Denn die Bank wird tunlichst vermeiden, zukünftig weiter mit der betroffenen Kundschaft zusammenzuarbeiten. Eine Kontokündigung bahnt sich in den allermeisten Fällen an, darüber hinaus kann auch das Geschäftskonto gesperrt oder gekündigt werden. 

Meldepflichten der Bank gegen die eigene Kundschaft!

Ferner wird die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben. Diese Verdachtsmeldung wird von der zuständigen Ermittlungsbehörde überprüft. Es können strafrechtliche Ermittlungen folgen. 

Auch das Finanzamt wird in solchen Umständen mitunter involviert, um Rückfragen zu stellen oder Informationen im Wege der Amtshilfe zu liefern. Nicht selten deckt erst die Steuerfahndung echte Fälle von Geldwäsche auf. 

Was ist mit meinem Guthaben?

Betroffene müssen einerseits ihr noch befindliches Guthaben möglichst abziehen. Denn dieses wird bei einem Geldwäscheverdacht von der Bank einbehalten. 

Andererseits gilt es, den Verdachtsmoment gemäß Geldwäschegesetz möglichst auszuräumen. Hierbei sollten sich Betroffene anwaltlich vertreten lassen. 

Es betrifft weitere Banken, Neobanken und Zahlungsdienstleister - Geldwäsche?

Beispielsweise kann eine Kontosperre Sie auch bei folgenden Anbietern "erwischen": 

Weitere Anbieter! Kontosperre wegen angeblichem Geldwäscheverdacht.

Geldwäschegesetz schützt Banken vor Ansprüchen durch Kunden? 

Heutzutage werden Konten sehr schnell gesperrt. Dies liegt daran, dass die Banken ihren finanzaufsichtsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Pflichten eingehend nachkommen wollen. Der Gesetzgeber hat einen besonderen Schutz für Finanzdienstleister implementiert.

Gemäß § 48 Geldwäschegesetz sind Institute, die eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben oder einen Sachverhalt zur Strafanzeige vorlegen, vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen beschützt. 

Kontosperre wegen "Geldwäsche" muss sich streng ans Gesetz halten!

Allerdings schränkt der § 48 Geldwäschegesetz diesen Schutz auch ein: diese Schutzfunktion greift nicht, wenn die Meldung oder die Strafanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in unwahrer Weise erstattet worden ist.

Was bedeutet das für Betroffene? Wenn die Bank rechtmäßig eine Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Sie abgibt und Ihr Konto sperrt, könnten Schadensersatzansprüche gegen die Bank womöglich nicht greifen. 

Begeht die Bank jedoch einen Fehler dahingehend, dass bewusst eine falsche Verdachtsmeldung abgegeben wird, ist ein Schadensersatz wiederum umsetzbar.

Neu: Banken nutzen künstliche Intelligenz! Sperrt in Zukunft eine KI Ihr Bankkonto?

Banken setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz – doch Vorsicht ist geboten. Der Einsatz von Algorithmen zur Automatisierung von Entscheidungen birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: die ungerechtfertigte Sperrung von Kundenkonten. KI-Systeme sind weit entfernt von fehlerfreier Perfektion oder menschlicher Intuition. 

Sie operieren nach starren Mustern und können die Komplexität individueller Fälle oft nicht adäquat erfassen. Das Resultat? Ein algorithmischer Hammer, der ohne Ansehen der Person zuschlägt und dabei die feinen Nuancen des Einzelfalls ignoriert. 

Kunden und Kundinnen stehen dann vor vollendeten Tatsachen, getroffen von einer „intelligenten“ Entscheidung, die in Wahrheit blind für menschliche Belange ist. Die zunehmende Abhängigkeit von dieser unpersönlichen Technologie muss kritisch hinterfragt werden. Der Fortschritt darf nicht auf Kosten der Gerechtigkeit gehen.

Kryptowährungen, teure Uhren und Edelmetalle: Geldwäschegesetz verlangt Aufklärung!

Wenn die Bank das Konto sperrt, weil ein Verdachtsmoment gemäß Geldwäschegesetz vorliegt, sind in den meisten Fällen zuvor höhere Geldsummen bewegt worden. Je nachdem, woher diese Geldsummen stammen, können die weiteren Schritte unterschiedlich sein.

Denn wer beispielsweise über eine Kryptobörse seine eigenen Gewinne auszahlt, erhält meistens eine Überweisung aus dem Ausland. Somit liegt dann eine hohe Geldüberweisung vor, die zusätzlich von einer ausländischen Stelle veranlasst worden ist. Dies bedarf einer Klärung mit der Bank, sonst wird vermutlich das Konto gesperrt.

Weitere Vermögenswerte bei Geldwäscheverdacht betroffen?

Auch Verkäufe von teuren Uhren oder Edelmetallbeständen können solche ungewöhnlich hohen Transaktionen begründen. Für die Nachweise diesbezüglich ist mehr nötig als eine einfache Mail an die Bank zu schreiben. Es sind dann handfeste Kaufbelege und die „Geschichte des Vermögens“ vorzuweisen. 

Hierbei ist im Übrigen § 154 Abgabenordnung zu beachten: Es gilt die Kontenwahrheit. Daher dürfen Sie weder für andere Personen ein Konto führen, noch für Dritte gewisse Wertgegenstände unter fremdem Namen verwahren. Ein Verstoß gegen die Kontenwahrheit ist ein Grund, gemäß Geldwäschegesetz in den Fokus zu geraten.

Welcher Rechtsanwalt ist auf Kontosperre wegen Geldwäschegesetz spezialisiert?

Für die moderne Rechtsberatung ist der Themenkomplex eines gesperrten Kontos wegen Geldwäscheverdacht durchaus herausfordernd. 

Denn die Finanzanbieter agieren oftmals intransparent und teilen kaum Angaben mit. Die Betroffenen wiederum haben womöglich die eigene Vermögensgeschichte nicht eingehend dokumentiert.

Rechtlich gesehen sind hierbei unter anderem folgende Schwerpunkte bei der Auswahl des Anwalts zu beachten:

Darauf sollte Ihr Anwalt für Kontosperre spezialisiert sein

  1. Vermögensrecht (Konten und Guthaben)
  2. Bankrecht (Vertragsbeziehung)
  3. Strafrecht (insbesondere Geldwäscheverdacht)
  4. Geldwäschegesetz (Kontosperre)
  5. Steuerrecht (Finanzamt)

Bei Fallkonstellationen mit Kryptowährungen empfiehlt es sich, einen auf Blockchain fokussierten Anwalt zu kontaktieren. 

Sollten bestimmte Wertgegenstände zu einer ungewöhnlich hohen Überweisung geführt haben, ist ein rechtsanwaltlicher Schwerpunkt auf Gold, Edelmetalle, Uhren und Schmuck empfehlenswert.

Kann das Konto nach einer Kontosperre freigeschaltet werden? 

Ihr Rechtsanwalt sollte zunächst mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt aufarbeiten. Meistens gibt es eine Vorgeschichte, die besprochen werden sollte. Ferner ist sämtliche, bisherige Kommunikation mit der Bank rechtlich zu prüfen.

Unverzüglich sollte Ihr Anwalt mit der Rechtsabteilung Ihrer Bank in einen Schriftwechsel treten. Es gilt, das Konto freischalten, entsperren und auf Wunsch das Guthaben auszahlen zu lassen. 

Einem Verdachtsmoment gemäß Geldwäschegesetz kann durch Vorlage von Nachweisen und eingehenden, juristisch fundierten Darstellungen begegnet werden.

Weitere Möglichkeiten bei Geldwäscheverdacht

Ferner können datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt werden, um die wahren Beweggründe hinter der Kontosperrung in Erfahrung zu bringen. Die Finanzaufsicht kann und sollte involviert werden, wenn sich abzeichnet, dass die Bank nicht zu einer rechtskonformen Lösung bereit ist.

In dringlichen Fällen kann eine einstweilige Verfügung gegen die Bank erwirkt werden. Dies hängt vom Einzelfall ab. Klar ist, dass Betroffene durch das gesperrte Konto erheblich in ihrer finanziellen und persönlichen Freiheit eingeschränkt sind und eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein könnte. 

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen!

Betroffene können über das Kontaktformular oder per E-Mail unverbindlich ihren Fall schildern. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation. Bitte teilen Sie mit, welche Bank Ihr Konto gesperrt hat, und inwieweit ein Verdacht aufgrund vom Geldwäschegesetz erwähnt worden ist.

Falls es eine wie auch immer geartete Vorgeschichte zwischen Ihnen und Ihrer Bank gibt, ist es hilfreich, auch diese Umstände zu benennen. 

Ferner können Sie folgende Maßnahmen sofort selbst umsetzen:

  1. Kontoauszüge sichern.
  2. Mails und Briefe der Bank archivieren.
  3. Keine weitere Kommunikation mit der Bank, ohne dass ein Rechtsanwalt Sie vertritt.

Weitere Hinweise für Sie!

  1. Etwaige Zeugen informieren, die Angaben zum Vorfall machen könnten. 
  2. Nicht versuchen, Bargeld einzuzahlen oder abzuheben. 
  3. Überweisungen auf das gesperrte Konto vermeiden.
  4. Gläubiger informieren, dass etwaige Lastschriften derzeit womöglich nicht abgebucht werden können.

Erfahrungsgemäß kann in vielen Fällen durch anwaltliche Korrespondenz mit der Bank der Sachverhalt aufgeklärt werden. Oftmals steckt hinter einem Geldwäscheverdacht lediglich ein Missverständnis oder sonstige Gründe, die ausgeräumt werden können.

Weitere Informationen:

konto-gesperrt.de/anwalt

Bank sperrt Konto Geldwäscheverdacht
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann

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