Befristung von Urlaubsansprüchen/Urlaubsageltungsansprüche und Ausschlussfristen

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Der 9. Senat des BAG hat am 09. August 2011 zu 9 AZR 425/10 und 9 AZR 352/10 letztlich die Rechtsprechung zur Problematik Urlaubsabgeltung und Co fortgesetzt.

In der erstgenannten Entscheidung wurde deutlich gemacht, dass der Urlaubsanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis auch weiter dem Verfall bzw. Untergang, wie es in der Pressemitteilung heißt, unterliegt. Der Volltext ist noch nicht abrufbar.

In der zweitgenannten Entscheidung macht der 9. Senat nochmals deutlich, dass die Urlaubsabgeltungsansprüche bei beendetem Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen und sofort fällig sind. Geltende Ausschlussfristen können daher tatsächlich dazu führen, dass bestehende Ansprüche wegen Verstreichens der Ausschlussfristen - hier entschieden zu denen aus dem TV-L - verfallen und dann nicht mehr durchsetzbar sind. Es sollte daher jedenfalls geprüft werden, ob Ausschlussfristen gelten, die dann vorsorglich eingehalten werden sollten.


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