Behandlungsfehler der Nieren

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Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt trotz Symptomatik wie wiederholte Harnwegsinfekte keine weiteren Untersuchungen wie eine Miktionszystourethrogafie und eine szintigraphische Untersuchung der Nieren zur Bestimmung der Nierenfunktion vornimmt. Folge hiervon kann ein Ausfall der Nierenfunktion mit der Notwendigkeit der Entfernung der Niere sein.

Tritt wiederholt Blut im Urin auf und ist der Nierenbefund in der Sonographie auffällig, handelt der Arzt fehlerhaft, wenn er eine weitergehende Befunderhebung unterlässt. Ursache für diese Befunde
kann ein Nierentumor sein. Wird dieser verspätet erkannt, kann es bereits zu einer Metastasierung in die Leber, Lunge und Lymphknoten gekommen sein.

Im Fall der Diagnose eines Niereninfarktes ist es grob fehlerhaft, wenn der Arzt nicht sofort intravenös Heparin-Bolus und nachfolgend niedermolekulares Heparin verabreicht.

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Foto(s): @adobe @rechtsanwaltdobek

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