Bei Autark jetzt dringender Handlungsbedarf!

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Seit Juni 2017 warnt die Stiftung Warentest vor den Geschäften der Autark-Gruppe. 

Die aus Liechtenstein stammende Firma Autark Invest AG stellte deutschen Anlegern eine Anlagemöglichkeit mit einer bis zu 9 %-Rendite zur Verfügung. Konkret handelte es sich um sog. Nachrangdarlehen, welche u. a. von der AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH aufgenommen wurden. Insgesamt haben rund 3.600 Anleger den Firmen der Autark-Gruppe Darlehen in Höhe von rund 135 Millionen Euro mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren gewährt. Das so eingenommene Geld sollte seitens der Autark-Gruppe in Devisen-, Dax- und Rohstoffgeschäfte sowie in Immobilien, Biogasanlagen, ein Theater und in das deutsche Breitbandnetz investiert werden. Mit den hieraus erwirtschafteten Gewinnen sollte der Darlehenszins erwirtschaftet werden.

Nachrangige Darlehen sind letztlich Finanzinstrumente zur Unternehmensfinanzierung, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Mit anderen Worten, im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft sind die Anleger der Nachrangdarlehen kaum abgesichert, anders als bei einem gewöhnlichen Darlehen, und können kaum mit einer Rückzahlung rechnen. Das Totalverlustrisiko bei Nachrangdarlehen ist daher grundsätzlich sehr hoch.

Insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 haben zahlreiche Anleger der AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH zahlreiche Nachrangdarlehen gewährt. Vielen Anlegern wurden die Nachrangdarlehen der Autark-Gruppe als rentierliche Anlage empfohlen, ohne auf die nicht unerheblichen Risiken hinzuweisen. 

Am 21.07.2016 ist die Verschmelzung der deutschen AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH auf die liechtensteinische Gesellschaft Autark Invest AG im Handelsregister eingetragen worden. Schuldner der Nachrangdarlehen ist nunmehr also allein die Autark Invest AG in Liechtenstein.

Im Mai 2017 teilte die Autark Invest AG mit, sich neu aufstellen zu wollen und die Nachrangdarlehen in Aktien umzutauschen. Im August 2017 wurde dann mitgeteilt, dass diejenigen Nachrangdarlehensgläubiger, die nicht in Aktien tauschen, bis zum 31.12.2017 ihre Gelder ausgezahlt bekommen. Bis heute hat eine Rückzahlung der investierten Gelder nicht stattgefunden.

Rechtsanwalt Andreas M. Lang: "Im Rahmen der Beratung hätten die Anleger darauf hingewiesen werden müssen, dass Nachrangdarlehen im Insolvenzfall erst nach allen anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft erfüllt werden, also einem hohen Totalverlustrisiko unterliegen."

Die Anleger hätten von Ihrem Berater weiter auf die bereits zum Zeitpunkt der Beratung bekannte kriminelle Vergangenheit des Verwaltungsrats der liechtensteinischen Autark Invest AG, Herrn Stefan Kühn, informiert werden müssen. Herr Kühn saß wegen unsauberer Finanzgeschäfte im Zusammenhang mit einer Firma namens Novotax AG in der Schweiz zehn Monate in Untersuchungshaft. In Liechtenstein erkannte er ein Urteil über 1,335 Mio. Euro Schadenersatz an, zahlte aber nicht. 

In Deutschland wurde Kühn zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt. Als Freigänger der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne lenkte er die Geschäfte der Autark-Gruppe. 

Tatsächlich laufen die Geschäfte der Autark-Gruppe nicht gut und es steht zu befürchten, dass zahlreiche Investitionen, die mit den Anlegergeldern getätigt wurden, wertlos sind. So hat die Autark Digital GmbH in Hamburg, deren Erfolg beim Ausbau der Breitbandnetze noch im Juli 2016 als Beispiel für die positive Geschäftsentwicklung angeführt wird, im Dezember 2016 einen Insolvenzantrag gestellt.

Ebenfalls seit 2016 pleite ist die Archea Anlagenbau GmbH. An ihr besitzt die Autark Invest AG über eine Tochtergesellschaft der Biogaspark Deutschland GmbH Anteile. Aufgabe der Archea Anlagenbau war es, Bau, Vertrieb Planung und Know-how für die Biogas-Unternehmungen zu bündeln. An der Biogaspark Deutschland ist die Autark Invest AG wiederum zu 75 Prozent beteiligt. 

Auch vom „Flaggschiff“ der Vermögensanlagen, dem Theater am Marientor in Duisburg, sind – wie von den meisten deutschen Theatern – keine großen Gewinne zu erwarten. 

Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein sowie in Deutschland gegen die Verantwortlichen.

Hieraus ergibt sich, dass Zahlungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Finanzberater als auch gegenüber den Verantwortlichen der Autark Invest AG ggf. über Arreste geltend zu machen sind. Hier ist Eile geboten, damit in die Vermögenswerte der Autark-Gruppe gepfändet werden kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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