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Bei Streit um Sozialversicherungspflicht im Zweifel Statusfeststellungverfahren durchführen

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Die sozialrechtliche Rechtsfrage, ob ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kommt in der Praxis recht häufig auf. Dabei stehen die Fragen rund um Gesellschafter-Geschäftsführer und freie Mitarbeiter („Freelancer“) im Mittelpunkt. Folge der Einstufung ist in erster Linie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch anderweitige Pflichten. Jüngst hatte sich das LSG Rheinland-Pfalz damit zu beschäftigen, ob eine Anmeldung zur Sozialversicherung zu erfolgen hat.

Das LSG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 13.08.2018, - L 5 KR 81/18 B -, entschieden: 

„(…) Der Arbeitgeber hat nach § 28a SGB IV (…) für jeden kraft Gesetzes in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherten Beschäftigten (…) der Einzugsstelle Meldung zu erstatten (…).Ob der vom Kläger erhobene Anspruch besteht, kann allein unter Heranziehung der genannten öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestimmt werden, weshalb die Rechtswegzuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist (…)“

Hinweis des Anwalts für Sozialrecht

Der Kläger war für einen Zeitraum von sechs Wochen bei der beklagten GmbH als Kraftfahrer eines Müllfahrzeugs beschäftigt. In der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III gab die GmbH gegenüber der Bundesagentur für Arbeit an, es habe sich um ein versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis gehandelt. Sie hatte die Tätigkeit als Minijob angemeldet und lehnte eine nachträgliche Meldung des Klägers als sozialversicherungspflichtig beschäftigt ab. Der Arbeitnehmer erhob Klage und beantragte, die Beklagte zu verurteilen, ihn während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zur Sozialversicherung anzumelden. Der Arbeitnehmer hat sich mit dieser Klage für einen sehr mühsamen Weg entschieden, der zudem mit vielen Fallstricken versehen ist. Einen einfacheren Weg stellt das Statusfeststellungsverfahren dar. 

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

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