Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation in Serbien

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Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren in Serbien

Warum sollte man sich für Mediation zur Beilegung von Streitigkeiten anstatt eines Gerichtsprozesses entscheiden?

Gerichtsverfahren können langwierig, kostspielig und ineffizient sein und bieten keine Rechtssicherheit in Bezug auf den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten.

Das Mediationsgesetz zur Beilegung von Streitigkeiten („Amtsblatt der RS“, Nr.55/2014) gewährt den Parteien die Möglichkeit in Verhandlungen, unter Teilnahme zugelassener Vermittler, zu einer Beilegung der Streitigkeit zu gelangen und somit ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dieses alternative Verfahren beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, der Gleichheit und ermöglicht den Parteien an der finalen Streitlösung teilzunehmen. Gleichzeitig ist das Mediationsverfahren informell, äußerst kurz und vertraulich, und die Parteien können zu einer Kompromisslösung, innerhalb einer angemessenen Frist, gelangen, womit die Vertraulichkeit zwischen den Parteien und den an der Mediation Beteiligten gewahrt bleibt.

Die wesentlichen Vorteile der Mediation sind:

  • Eine Vereinbarung über die Streitbeilegung durch Mediation kann die Gesetzeskraft eines Vollstreckungsbescheides haben, vorausgesetzt, dass diese von einem Notar beglaubigt wurde, und eine Bestimmung beinhaltet, mit welcher der Schuldner akzeptiert, dass der Gläubiger nach Fälligkeit der Forderungen, das Vollstreckungsverfahren aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung einleiten kann;
  • Vorschläge, Stellungnahmen und Standpunkte der Parteien, die Bereitschaft, die vorgeschlagene Streitbeilegung zu akzeptieren, Dokumente, die ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung eingereicht wurden, sowie Zeugenaussagen können zu einem späteren Zeitpunkt nicht in anderen Gerichts-, Schlichtungsverfahren oder anderen Verfahren, verwendet werden, dadurch wird den Parteien die Möglichkeit eingeräumt konstruktiv an den Verhandlungen teilzunehmen, ohne Angst, dass aufgrund ihrer Initiative und Offenheit gegen sie in einem anderen Verfahren vorgegangen werden kann;
  • Mit der Einleitung des Mediationsverfahrens wird die Verjährungsfrist, für einen nicht längeren Zeitraum als von bis zu 60 Tagen, für Forderungen und bestimmte Fristen zur Klageeinreichung unterbrochen;
  • Sollte die Einigung über die Beilegung der Streitigkeit während des Gerichtsverfahrens erreicht werden, sind die Parteien von der Zahlung bestimmter Gerichts- bzw. Verwaltungsgebühren befreit;

Falls Sie sich für diese effiziente und alternative Konfliktlösung entscheiden sollten, bietet Ihnen unsere Kanzlei professionelle und allumfassende Dienstleistungen unserer lizenzierten Mediatoren an.

Für zusätzliche Informationen und Ratschläge über alternative Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an Frau Ines Bajević: ines.bajevic@tsg.rs


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