Abmahnungen bei eBay

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Seit Beginn des Jahres häufen sich wieder die Anfragen wegen Abmahnungen von Online-Shops bei eBay, insbesondere im Bereich der Kfz-Teile mehren sich die Fälle. Über zwei Fälle möchte ich daher informieren, um auf die Gefahren keiner und falscher Beratung hinzuweisen:

1. IDO-Abmahnung

In einem Fall erhielt ein eBay-Händler eine Abmahnung durch den vielfach bekannten IDO-Verband (s. auch meine weiteren Artikel).

Abgemahnt wurde die Angabe „versicherter Versand“ und die Angabe, ob der Vertragstext gespeichert wird. Beides sind „kleinere“ Verstöße, die gerne und schnell abgemahnt werden. Beide Verstöße lassen sich durch Streichung bzw. Anpassung der AGB abstellen. Die (geänderte!) Unterlassungserklärung muss dennoch abgegeben werden.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs und der gemeinsamen Durchsicht des Shops zeigte sich dann aber das viel umfangreiche Problem:

Mein Mandant nutzte AGB, die für weniger als 100,00 € jährlich von einem Generator erstellt wurden. Die Besonderheiten des Shops wurden dabei natürlich genauso wenig berücksichtigt wie die Tatsache, dass der Shop bei eBay geführt wird, was ebenfalls gesondert in den AGB zu beachten ist. Die von meinem Mandanten erhoffte Haftungsbeschränkung war nicht vorhanden. Die entsprechenden Paragrafen der AGB waren in allen Fällen ungültig.

Der Verstoß gegen die Nichtangabe des Vertragstextes resultierte genau daher.

An dem Punkt zeigt sich das bekannte Sprichwort: Wer günstig kauft, kauft zweimal.

Ich möchte nicht pauschal sagen, das alle günstigen AGB oder solche von Generatoren ungültig sind, aber die Erfahrung zeigt dies in vielen Fällen. Personalisierte AGB vom Rechtsanwalt sind teurer, allerdings kauft sich der Mandant damit rechtliche Erfahrung, regelmäßige Fortbildungen in dem Bereich und die Gewissheit, im Fall von Streitigkeiten einen zuverlässigen (im Falle von Fehlern des Anwaltes zudem haftpflichtversicherten) Partner an seiner Seite zu haben!

Der Fall konnte im Interesse aller Parteien in weniger als 10 Tagen vollständig erledigt werden.

Gerade fehlerhafte AGB sind das Dauerthema im Bereich der Abmahnungen!

Wer Sorge wegen der Kosten für die AGB-Erstellung hat, sollte den Anwalt seines Vertrauens nach einem Angebot fragen. Regelmäßig wird bei der Erstellung von AGB auf der Vereinbarung eines Stundensatzes oder Pauschalhonorars gearbeitet.

2. 43.000,- €-Strafzahlung

Im zweiten Fall hatte ich relativ zeitnah hintereinander zwei Besprechungen wegen eBay-Shops.

In der ersten wurden der Online-Shop und vereinzelte Angebote meines Mandanten wieder gemeinsam – in einer direkten Shop-Ansicht auf Großbildschirm – angeguckt und verschiedene Verstöße (u. a. fehlerhaftes Impressum und fehlerhafte Widerrufsbelehrung) besprochen. Anschließend erfolgte eine Auflistung der abzustellenden Verstöße mit Änderungsvorschlägen. Die Angelegenheit war in drei Tagen für den Mandanten erledigt.

Kurz darauf folgte die Besprechung mit einem weiteren Mandanten, bei dem eine Vielzahl der in der anderen Besprechung aufgezeigten Verstöße ebenfalls vorlagen, aber bereits abgemahnt und mit einer Strafzahlung versehen waren.

[Anm.: Die zeitliche Nähe und Ähnlichkeit der Probleme war hier kein Zufall; die Mandanten kannten sich und handelten mit ähnlichen Waren. Mandant Nr. 2 kam dann auf Empfehlung von Nr.1.]

Der Mandant hatte erst versucht, die Angelegenheit alleine zu lösen:

Er hatte die Unterlassungserklärung unverändert unterzeichnet (1. Fehler) und die gegnerischen Anwaltskosten ungeprüft (2. Fehler) gezahlt à die Verstöße wurden nicht abgestellt (3. Fehler) à es folgte eine Strafzahlung in Höhe von 3.000,- €, welche gezahlt wurde (4. Fehler).

Als nächstes versuchte der Mandant, die Fehler selbst zu beseitigen (5. Fehler). Hierauf folgte durch den gleichen gegnerischen Anwalt eine neue Abmahnung, die wiederum so unterzeichnet wurde (6. Fehler) à die Probleme wurden wieder nicht richtig gelöst (7. Fehler) à Strafzahlung über 10.000,- €, welche in Raten gezahlt wurde (8. Fehler).

Zu diesem Zeitpunkt hatte mein Mandant also schon 13.000,- € an Strafen gezahlt.

Dazu kommen noch die Anwaltskosten und die ständige Gefahr, aufgrund der Unterlassungserklärungen in Anspruch genommen zu werden.

Der nächste und letzte Versuch, das Problem alleine in den Griff zu bekommen, endete dann mit der erneuten Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und der damit verbundenen Strafzahlungsforderung in Höhe von 30.000,- € wegen der bereits abgegebenen Unterlassungserklärung und der noch ausstehenden.

Ab dem Punkt muss dann bei kleineren Shops und Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 43.000,- € auch die Frage nach einer Abwicklung des Unternehmens durch Insolvenz besprochen werden.

Auch hier zeigt sich wieder ein häufiges Problem: Der Versuch, die Angelegenheit alleine zu lösen.

Dies vielfach aus Sorge vor weiteren Kosten durch die anwaltliche Beratung. Dabei sind die Kosten für die Strafzahlungen schon im unteren Bereich, im Vergleich zu den Kosten für den eigenen Anwalt, deutlich höher.

Mal ehrlich:

Die Gefahr, sein Einkommen, seine Lebensgrundlage zu verlieren, wiegt sicherlich schwerer als die Überwindung, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und die Angelegenheit (und auch die Kosten) mit diesem zu besprechen.

Sind Sie auch Opfer von Abmahnungen geworden und wünschen eine Überprüfung Ihres Online-Shops oder die Erstellung von AGB?

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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