Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – oft unzulässig

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Beiträge können zurückverlangt werden

Private Krankenversicherungen müssen ihre Beiträge an die Kosten im Gesundheitssystem regelmäßig anpassen. Oft wird es dadurch teurer. Jedoch nicht jede Prämienerhöhung ist wirksam. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass viele Versicherer die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt haben, wodurch Versicherungsnehmer auch heute noch die zu viel entrichteten Beiträge zurückfordern können.

Eine besonders hohe Fehlerquote haben die Beitragserhöhungen der AXA, DKV, DBV, Allianz und Signal Iduna. Die „Anpassungsmitteilungen“ sind bei diesen Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen häufig fehlerhaft. Betroffen sind aber auch Tarifgestaltungen anderer Versicherer. Eine Überprüfung lohnt sich. Beitragserhöhungen können u. U. bis zu 10 Jahre zurück rückgängig gemacht werden.

Prämienrückforderung möglich – bis zu 10 Jahre zurück

Verlangt der Versicherer höhere Beiträge, muss er gewisse gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Jede private Krankenversicherung muss die avisierte Beitragssteigerung begründen. Erhöhungen, die nicht oder unvollständig begründet sind, sind schon aus formalen Gründen rechtlich unwirksam. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden.

Manche privaten Krankenkassen werben Neukunden mit besonders günstigen Tarifen an. Wenn der Versicherer kurz nach Vertragsschluss dann die Beiträge erheblich erhöht, spricht Einiges dafür, dass die Prämie schon von Beginn an zu niedrig kalkuliert wurde. Bereits diese unzureichende Erstkalkulation kann dann die rechtliche Unwirksamkeit der späteren Prämienanpassung auslösen.

Begründung der Beitragserhöhung meist ungenügend 

Auch nach einer seitenlangen Lektüre der „Informationsblätter“ bleibt es für den Kunden meist völlig offen, welche Faktoren die Prämienanpassung für die betroffenen Tarife konkret ausgelöst haben sollen. Dann sind die Erhöhungen aber rechtswidrig und der Versicherungsnehmer kann die Beitragsdifferenzen – unter Umständen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren – verzinst zurückverlangen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung?

Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind im Regelfall vom Versicherungsschutz gedeckt. Bei Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die Kosten der Rechtsverfolgung regelmäßig abgedeckt.

Für eine erste kostenfreie Einschätzung der Ihnen zustehenden Rückforderungsansprüche stehen wir gerne zur Verfügung.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gerne holen wir für Sie zuvor auch eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Diese Serviceleistung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.


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