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Bekleidungsvorschrift für Hotelrestaurant

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Stress wegen dem Dress bekam ein Urlauberpaar in Heraklion. Es hatte eine Pauschalreise in einem Hotel mit gehobenem Mittelklassestandard gebucht. Doch als die Urlauber zum ersten Abendessen wollten, wurde der Ehemann darauf hingewiesen, dass er anstatt seiner 3/4-langen Hose eine lange Hose anziehen solle. Hierdurch fühlte sich der Hotelgast bloßgestellt und ungerecht behandelt. Da im Reisekatalog kein Hinweis auf den Kleiderzwang stand, forderte er 414 Euro vom Reisepreis zurück und zog schließlich vor das Amtsgericht München. Er brachte unter anderem vor, dass er und seine Frau im Alltag aus beruflichen Gründen geschäftsmäßige Kleidung tragen müssten und daher gerade im Urlaub keinen Dresscode beachten wollten.

Das Gericht hat seine Klage abgewiesen, da man als Urlauber gerade in südlichen Ländern damit rechnen muss, zumindest zum Abendessen angemessene Bekleidung zu tragen. Dass man als Reisender auf landestypische Sitten und Gebräuche Rücksicht nehmen muss, ist zudem allgemein bekannt. Daher muss eine solche Bekleidungsvorschrift auch nicht extra im Reisekatalog erwähnt werden. Wer im Ausland nicht in gewissem Maße auf die dortigen Sitten und Gebräuche Rücksicht nehmen wolle, müsse eben zu Hause bleiben, so das Amtsgericht. Zudem schrieb die Bekleidungsordnung keine geschäftsmäßige Kleidung vor, sondern lediglich langes Beinkleid. Außerdem hatte der Kläger auch eine lange Hose mit im Reisegepäck gehabt.

(AG München, Urteil v. 16.06.2010, Az.: 223 C 5318/10)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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