Berg Market bzw. Berg Markt – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform Berg Market bzw. Berg Markt bietet unter der Domain berg-mkt.com über ihre Handelsplattform verschiedenste Handelsgeschäfte an.


Anleger könnten u. a. mit Währungspaaren handeln, d. h. Währungen kaufen und verkaufen (Forex-Handel).

Darüber hinaus wäre auch der Handel mit Kryptowährungen möglich sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs).

Im Übrigen würde die Firma auch den ETF-Handel (börsengehandelte Fonds) anbieten, wobei dies eine einzigartige Tradingoption wäre, die unter dem Begriff „Bundles“ bekannt sei. „Bundles“ bestehen aus verschiedenen Kryptowährungspaaren. Ein Anleger müsse einfach nur entscheiden, wie viel potenziellen Gewinn er machen möchte – so die Firma Berg Markt.

Von entsprechenden Handelsgeschäften können wir nur dringend abraten. Bereits die Aussage, dass ein Anleger nur entscheiden müsse, wie viel potenziellen Gewinn er machen möchte, ist falsch. Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen extrem hohe Verlustrisiken bis hin zum Teil- oder Totalverlust. Die Aussagen der Firma Berg Markt sind irreführend.

Als Betreibergesellschaft der Firma Berg Markt wird eine Firma „Crypto Intellect Ltd.“ benannt, die ihren Sitz in 98 Buckingham, Palace Road, London, England SW1W 0SS, haben soll, wobei die entsprechende Firma von der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) reguliert würde.

Eine entsprechende Firma existiert zwar und ist im englischen Firmenregister unter der Nummer: 14640632 eingetragen. Es bestehen jedoch begründete Zweifel daran, ob es sich tatsächlich bei dieser Firma um die Betreibergesellschaft der Firma Berg Markt handelt. Es ist durchaus möglich, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt, d. h., dass die Verantwortlichen der Firma Berg Markt wahrheitswidrig behaupten, dass sie in Verbindung mit der entsprechenden Firma „Crypto Intellect Ltd.“ stehen. Einen entsprechenden Identitätsmissbrauch haben wir schon des Öfteren erlebt.

Gegen eine Anlage bei der Firma Berg Markt spricht auch, dass ein rechtsverbindliches Impressum auf der Seite der Handelsplattform Berg Markt fehlt. Es findet sich kein Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Berg Markt sind.

Von einer Anlage über die Firma Berg Markt ist auch deshalb abzuraten, da über die Domaindaten der Firma Berg Markt die Identität der Anmelder verschleiert wird und man lediglich feststellen kann, dass die Registrierung der entsprechenden Domain am 17.01.2024 bei einer Firma Hostinger, UAB erfolgte.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die in Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilt der Firma Berg Markt oder einer Betreibergesellschaft auch keine Genehmigung in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger über die Handelsplattform abzuwickeln.

Es liegt folglich seitens der Firma Berg Markt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor.

Anlegern kann man nur dringend empfehlen, keine Geschäfte mit unregulierten Handelsplattformen zu tätigen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Berg Markt investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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